Die letzte Gesamtrevision der Grundstückschätzungen datiert aus den Jahren 1980 bis 1982, die Bestimmungen sind veraltet. Deshalb liess die Obwaldner Regierung ein neues Gesetz ausarbeiten.
Der Steuerwert eines nicht landwirtschaftlichen Grundstücks soll neu anhand eines Formulars bewertet werden. Grundeigentümer müssen die Angaben kontrollieren und ergänzen. Schätzungen mittels Augenschein vor Ort entfallen.
Bei landwirtschaftlichen Grundstücken sieht die Neuregelung vor, bei der Schätzung in Zukunft auf die aktuellste Schätzungsanleitung des Bundes abzustellen. Die übrigen Kantone der Schweiz folgen bereits diesem Ansatz.
Der Systemwechsel soll weder beim Kanton noch bei den Gemeinden zu mehr Steuereinnahmen führen. Bei landwirtschaftlichen Grundstücken fallen höhere Vermögenssteuern an, im Schnitt 60 Franken. Das Parlament genehmigte den Systemwechsel einstimmig.