Obwalden führte die Erbschafts- und Schenkungssteuern 1980 ein. Der enge Familienkreis war seit Beginn davon befreit. Ab 2017 sollen auch Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und Dritte bei Erbschaften oder Schenkungen nichts mehr zahlen müssen.
Mindereinnahmen kompensieren
Mit dem Verzicht fallen beim Kanton und den Gemeinden zunächst geschätzt jährlich 600'000 Franken an Steuereinnahmen weg. Regierung und bürgerliche Mehrheit im Parlament rechnen jedoch damit, dass die Ausfälle innert weniger Jahre kompensiert werden – dank reicher Zuzüger. Zur Minderung der Steuerausfälle will der Kanton von 2017 bis 2019 Ausgleichsbeiträge an die Gemeinden auszahlen.
Das Parlament stimmte der Abschaffung mit 36 gegen 17 Stimmen zu. Eine Minderheit aus SP und CSP lehnte sie ab. Die Gegner argumentieren, es bestehe keine Sicherheit, dass die Mindereinnahmen durch Neuansiedlungen kompensiert werden könnten.
Sie kritisieren auch, dass Gutverdienende begünstigt würden, während der Mittelstand in der Bildung, bei Familien und im Sozialen von Sparmassnahmen betroffen sei.
Kanton Schwyz als Vorbild
In der Schweiz werden mit Ausnahme von Schwyz in allen Kantonen Erbschafts- und Schenkungssteuern erhoben. Luzern verzichtet jedoch ebenfalls auf die Besteuerung der meisten Schenkungen.
Der Bund erhebt keine Erbschafts- und Schenkungssteuern. Eine Volksinitiative für eine nationale Erbschaftssteuer scheiterte im Juni 2015 an der Urne – in Obwalden mit 82 Prozent Nein-Stimmen.
Motorfahrzeugsteuern erhöhen
In einer zweiten Vorlage entscheiden die Obwaldner Stimmbürger zudem über eine Erhöhung der Motorfahrzeugsteuern um fünf Prozent. Diese soll dem Kanton Mehreinnahmen von rund 500'000 Franken bringen. Die Obwaldner Strassensteuern gehören mit rund 310 Franken pro Jahr zu den tiefsten der Schweiz. Künftig sollen die Fahrzeughalter im Schnitt 16 Franken mehr zahlen. Die SVP hatte gegen die Vorlage das Referendum ergriffen.