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Karten von Krankenkassen
Legende: Im Kanton Solothurn sollen weniger Menschen Prämienverbilligungen erhalten. Was hält das Volk davon? Keystone

Abstimmungen SO Streicht der Kanton Solothurn die Prämienverbilligung zusammen?

7 Millionen Franken wollen die Solothurner Regierung und die bürgerliche Mehrheit des Kantonsrates bei der Prämienverbilligung sparen. Dies soll helfen, die Staatsfinanzen wieder ins Lot zu bringen. SP, Grüne und Gewerkschaftsbund haben dagegen das Referendum ergriffen.

Heute erhalten im Kanton Solothurn gut 61‘000 Personen einen Beitrag zur Prämienverbilligung der Krankenkasse. Kommt die Vorlage am 8. März durch, werden es noch gut 52‘000 Frauen, Männer und Kinder sein. Ziel der Vorlage ist es, den Kantonsanteil von heute 80 Prozent des Bundesbeitrages auf neu 70 Prozent zu senken.

Herabgesetzt wird auch die für die Verbilligung relevante Einkommensgrenze. Heute gelten 80‘000 Franken als Obergrenze, neu wird nur noch unterstützt, wer weniger als 50‘000 Franken im Jahr verdient.

«Sparen auf dem Buckel von einkommensschwachen Familien»

Im Kantonsrat stellte sich die bürgerliche Mehrheit mit 72 Ja gegen 24 Nein Stimmen bei zwei Enthaltungen hinter die Kürzung. Dies im Rahmen der Debatte um die Sanierung der Solothurner Staatsfinanzen. Die SP aber ergriff das Referendum und wird von den Grünen und dem Gewerkschaftsbund unterstützt.

Für SP-Präsidentin Franziska Roth ist diese Kürzung nicht tragbar. «Wir sparen auf dem Buckel von Familien», argumentiert sie. «Und bringen mit der Kürzung Menschen an die Armutsgrenze, die bis jetzt nicht von Armut betroffen waren.»

«Die wirtschaftlich Schwächsten bleiben verschont»

Die bürgerlichen Parteien argumentieren anders. Für sie gehört die Senkung der Prämienverbilligung zum umfassenden Massnahmenpaket, das zur Sanierung der Staatsfinanzen beschlossen wurde. Sie dürfe dort nicht herausgebrochen werden.

Die Vorlage sei «austariert» sagt beispielsweise CVP Präsidentin Sandra Kolly. «Die wirtschaftlich Schwächsten werden weiterhin unterstützt. 94 Prozent der Bezugsberechtigten von heute kommen auch in Zukunft in den Genuss einer Prämienverbilligung.»

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