Das Nein ist deutlich: Die Schaffhauser Stimmbevölkerung will nichts wissen von der SP-Volksinitiative: «Keine Steuergeschenke an Grossaktionäre». Nur 41,9 Prozent legten ein Ja in die Urne.
«Keine Steuergeschenke an Grossaktionäre»
Kanton Schaffhausen: Initiative «Keine Steuergeschenke an Grossaktionäre»
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JA
12'757 Stimmen
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NEIN
17'687 Stimmen
Zusammenlegung Friedensrichterämter
Kanton Schaffhausen: Änderung des Justizgesetzes (Zusammenlegung der Friedensrichterämter)
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JA
19'732 Stimmen
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NEIN
9'583 Stimmen
Schaffhausen «nicht geeignet als Versuchslabor»
Finanzdirektorin Rosmarie Widmer ist sehr erfreut über die klare Entscheidung: «Man hat zum Ausdruck gebracht, dass man den Kanton Schaffhausen nicht ins Abseits stellen will.» Schaffhausen sei kein geeignetes Versuchslabor für derartige Vorlagen, auch das habe die Abstimmung gezeigt.
Schaffhausen ist kein geeignetes Versuchslabor.
Es bleibt also dabei: Personen in Schaffhausen, die mindestens 10 Prozent des Kapitals einer Firma besitzen, müssen Erträge aus dieser Beteiligung nur zum halben Satz versteuern. Eine solche oder ähnliche Regelung kennen auch alle anderen Kantone.
Die Initianten sahen darin einen Verstoss gegen die Steuergerechtigkeit. Sie verlangten eine Gleichbehandlung von Kapitaleinkommen und Löhnen. Mitinitiant Patrick Portmann (SP) deutet das Resultat als Achtungserfolg, es sei jetzt noch nicht Zeit gewesen. «Das Resultat war so zu erwarten», sagt er gegenüber dem «Regionaljournal». Die Schaffhauser hätten nicht als erste unter den Kantonen ein anderes System einführen wollen.
Die Zeit war noch nicht reif.
Ja zu einem Friedensrichteramt
In der zweite Abstimmung sagen die Schaffhauser deutlich Ja zur Zusammenlegung der Friedensrichterämter, mit 61,5 Prozent. Statt vier Friedensrichterkreise gibt es in Zukunft nur noch ein Friedensrichteramt mit Sitz in der Stadt Schaffhausen. Das Justizgesetz muss entsprechend angepasst werden.