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Abstimmungen SZ Ausbau der Axenstrasse stösst in Schwyz auf Widerstand

Eine kantonale Volksinitiative verlangt, dass sich der Regierungsrat beim Bund für einen Abbruch des Milliarden-Projekts stark macht. Am 5. Juni entscheidet das Schwyzer Stimmvolk über das Ansinnen.

Zwischen Ingenbohl im Kanton Schwyz und Sisikon im Kanton Uri soll ab 2017 parallel zur bestehenden Axenstrasse eine neue, knapp acht Kilometer lange Strasse mehrheitlich im Berg gebaut werden. Die Eröffnung des neuen Nationalstrassenabschnitts A4 am Vierwaldstättersee ist für 2025 vorgesehen.

Der Bau der neuen Strasse mit zwei Tunnels kostet geschätzte 980 Millionen Franken. Hinzu kommt die Sanierung der bestehenden Axenstrasse für weitere 240 Millionen Franken. Der Bund bezahlt rund 94 Prozent des Neubau-Projekts, die beiden Standortkantone Uri und Schwyz übernehmen den Rest.

Die im April 2015 eingereichte Initiative «Axen vors Volk - Für Sicherheit ohne Luxustunnel» verlangt mit einer neuen Verfassungsbestimmung, dass sich die Schwyzer Behörden mit allen rechtlichen Mitteln gegen den Bau der neuen Axenstrasse einsetzen muss. Das Tunnelprojekt solle nicht realisiert werden, sondern die bestehende Strasse saniert werden.

Kritik an Kosten und Mehrverkehr

Lanciert wurde die Initiative von Politikern aus links-grünen Kreisen. Sie wird aber auch von Exponenten aus dem bürgerlichen Lager unterstützt. Die Kritiker wehren sich gegen die ihrer Meinung nach horrenden Kosten und die Mehrbelastung des Kantons mit rund 60 Millionen Franken. Weiter befürchten die Gegner mehr Transitverkehr für Rothenthurm und den Schwyzer Talkessel.

Das Kantonsparlament sprach sich im März auf Antrag der Regierung mit 78 zu 13 Stimmen gegen die Initiative aus und stellte sich damit hinter das geplante Ausbauprojekt des Bundes.

Neue Regeln bei Wahlen und Abstimmungen

In einer zweiten Vorlage entscheiden die Schwyzerinnen und Schwyzer über eine Teilrevision des Wahl- und Abstimmungsgesetzes. Diese sieht neue Vorgaben für Wahlbüros und klarere Gültigkeits- und Ungültigkeitsgründe bei Stimmabgaben vor.

Zudem sollen Beschwerden im Vorfeld von kantonalen Wahlen nicht direkt vom Bundesgericht sondern erst vom Regierungsrat beurteilt werden. Gegen die Vorlage wurde das Referendum ergriffen.

Das Komitee «Nein zum Demokratieabbau» kritisiert, dass Beschwerden neu nicht bei einem Gericht, sondern bei der Regierung eingereicht werden müssen. Diese bereite aber die Wahlen hauptsächlich selber vor. Daneben kritisiert das Komitee auch eine Reduktion der Beschwerdefrist von 30 auf drei Tage.

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