Das Wichtigste in Kürze
- Der Tierschutz wird nicht als «soziales Ziel» in der Tessiner Kantonsverfassung verankert.
- Zweimal Ja und einmal Nein sagt das Tessiner Volk zu drei Vorlagen aus dem Sparpaket von Regierung und Parlament.
Verkleinerung Zwangsmassnahmengericht
Kanton Tessin: Verkleinerung des Zwangsmassnahmengerichts von vier auf drei Richter
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JA
51'156 Stimmen
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NEIN
44'146 Stimmen
Kürzungen ambulante Pflege
Kanton Tessin: Finanzierung der Leistungen für die Unterstützung und ambulante Pflege zu Hause
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JA
47'030 Stimmen
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NEIN
49'516 Stimmen
Rechtsschutz für Tiere
Kanton Tessin: Verfassungsänderung für besseren Tierschutz
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JA
47'950 Stimmen
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NEIN
47'985 Stimmen
Abgestufte Sozialleistungen in Haushalten
Kanton Tessin: Änderung der Schwellenwerte für einige Sozialleistungen
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JA
49'997 Stimmen
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NEIN
45'297 Stimmen
Das Nein zu einem grösseren juristischen Tierschutz fiel äusserst knapp aus: 47'950 stimmten dafür, 47'985 dagegen. Nur 35 Stimmen machten den Unterschied. Die Stimmbeteiligung lag bei 44,78 Prozent.
Ohne die Verfassungsänderung bleibt nun alles beim Alten. Zwar ist der rechtliche Schutz von Tieren nicht als «soziales Ziel» in der Kantonsverfassung verankert – allerdings wird er bereits durch die Bundesverfassung gewährleistet. Schon 2003 wurde der juristische Status von Tieren in der Schweiz geändert: Sie galten fortan nicht mehr als «Sachen».
Zur Abstimmung war es überhaupt nur gekommen, weil es sich um eine parlamentarische Initiative mit obligatorischem Referendum handelte. Der Tessiner Grosse Rat hatte die Initiative mit 56 Ja-Stimmen und 23 Nein-Stimmen bei 10 Enthaltungen im Oktober 2016 angenommen.
Gegner befürchteten Mehraufwand
Gegenwind kam schon im Abstimmungskampf von den Tessiner Jäger- und Fischereiverbänden und Landwirten. Sie kritisierten, dass ein Tötungsverbot auf sämtliche Tiere ausgedehnt werden könnte. Ausserdem mahnten sie an, dass mit der Änderung der Kantonsverfassung die juristische Basis für mehr Verbote und bürokratische Hürden geschaffen werden könnte. Für die Umsetzung der Tierschutzinitiative hätte es in der Folge entsprechender Anwendungsgesetze bedurft.
Die ersten Unterzeichnerin der Initiative, Sabrina Aldi (Lega), schlug beispielsweise vor, dass alle zur Anzeige gebrachten Tiermissbräuche bei der Staatsanwaltschaft von einer zuständigen Person behandelt werden müssen. Gleichzeitig sollten die Tierschutzvereinigungen mehr Rechte erhalten und sich als Klägerpartei konstituieren können.
Sparpaket teilweise gutgeheissen
Das Tessiner Stimmvolk nahm ausserdem zwei von drei Vorlagen an, welche die von Regierung und Parlament beschlossenen Sparmassnahmen aus dem Jahr 2016 unterstützen. Gegen sie hatten Linksparteien das Referendum ergriffen.
Die Regierung hatte die Annahme empfohlen, da so bis zum Ende der Legislaturperiode 2019 ein ausgeglichener Haushalt vorgewiesen werden soll. Laut den linken Parteien wird der Rotstift aber an der falschen Stelle angesetzt, weshalb sie drei Mal das Referendum ergriffen.
Mit dem Ja sinkt nun die Anzahl der Richter am Zwangsmassnahmengericht von vier auf drei. 53,7 Prozent sprachen sich für die Kürzung aus – so werden 256'000 Franken gespart. Rückendeckung gab es mit 52,47 Prozent Ja-Stimmen darüber hinaus für Kürzungen bei kantonalen Zuwendungen für Familien.
Keine Abstriche im Gesundheitswesen
Einzig mit bei den Einsparungen im Gesundheitswesen zeigte sich das Tessiner Stimmvolk nicht einverstanden: Hier lag die Nein-Fraktion mit 51,29 Prozent vorne. Die kantonalen Zuwendungen für die spitalexterne Pflege und Hilfe bleiben deshalb unverändert.
Mit einem «Ja» bei der Vorlage hätten 2,5 Millionen Franken eingespart werden können. Die Kantonsregierung hatte im Vorfeld vorgerechnet, dass rund 20,5 Millionen Franken in den Kantonskassen fehlten, wenn die nötige Unterstützung bei allen drei Vorlagen ausbliebe. Seit 2011 gibt der Südkanton regelmässig mehr aus, als er einnimmt.