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Briefliche Stimmabgabe: Flickenteppich in Sachen Porto
Aus Schweiz aktuell vom 13.06.2023.
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Abstimmungen und Wahlen Bei den Portokosten herrscht ein kantonaler Flickenteppich

Das Frankieren des Abstimmungscouverts ist kantonal unterschiedlich geregelt – mit Folgen für die Stimmbeteiligung.

Wie regeln es die Kantone? Seit den 1970er Jahren haben Schweizer Gemeinden Stück für Stück die briefliche Stimmabgabe eingeführt. Heute kann in allen Kantonen per Post abgestimmt werden. Bei den Portokosten bestehen jedoch Unterschiede. In zehn Kantonen werden die Kosten übernommen, sieben Kantone verpflichten ihre Stimmbürger und Stimmbürgerinnen, die 90 Rappen für einen B-Post-Versand selber zu bezahlen. Die restlichen neun Stände überlassen den Gemeinden den Entscheid darüber, ob die Wahl- und Abstimmungsunterlagen vorfrankiert versendet werden oder nicht.

Was bedeutet das für die Stimmbeteiligung? Die Möglichkeit zur brieflichen Stimmabgabe hat die Beteiligung an Abstimmungen und Wahlen erhöht. Das haben in Bezug auf die Schweiz schon verschiedene Studien gezeigt. Die Frage nach den Portokosten haben sich in den vergangenen Jahren je ein Team der Universitäten Zürich und Freiburg angeschaut. Mark Schelker, Professor für Volkswirtschaftslehre und seine Kolleginnen und Kollegen an der Uni Freiburg haben berechnet, dass das weggefallene Porto in Gemeinden des Kantons Bern, die auf ein portofreies System gewechselt haben, die Abstimmungsbeteiligung um 1.8 Prozentpunkte gesteigert hat. Die Studie der Uni Zürich kam mit Daten aus der ganzen Schweiz auf einen ähnlichen Wert von 1.3 Prozentpunkten. Dies entspricht bei einer Stimmbeteiligung von ungefähr 42 Prozent einer Erhöhung um drei bis vier Prozent.

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Mark Schelker: «Man kann sich schneller und einfacher beteiligen»
Aus News-Clip vom 13.06.2023.
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Mark Schelker dazu: «Die Veränderung wurde vor allem durch grössere Gemeinden verursacht. Ein Grund könnte sein, dass in kleineren Gemeinden der Post-Briefkasten ohnehin gleich neben demjenigen der Gemeinde steht.»

Hände stecken ein Couvert in einen Briefkasten.
Legende: Nicht mehr zur Urne, sondern nur noch bis zum Briefkasten: Direkte Demokratie geht auch per Post. Keystone / GAETAN BALLY

Wie sieht die Entwicklung aus? Grundsätzlich lässt sich ein Trend hin zur Abschaffung der Portogebühren beobachten. So hat etwa der Kanton Graubünden erst im vergangenen Jahr auf ein System der vorfrankierten Abstimmungscouverts umgestellt. Auf Gemeindeebene ist es in der Stadt Luzern auf dieses Jahr hin zu einem Richtungswechsel gekommen. Und auch die Gemeinde Herisau (AR) verschickt seit vergangenem Herbst vorfrankierte Abstimmungscouverts. Bemühungen in diese Richtung gibt es auch auf nationaler Ebene. Vor rund zehn Jahren reichte Nationalrätin Yvette Estermann (SVP/LU) eine Interpellation ein, die den portofreien Versand im ganzen Land forderte – ohne Erfolg. Ein erneuter Versuch im Jahr 2018 scheiterte ebenfalls am Votum des Ständerats. Die Entwicklungen in diesem Gebiet dürften sich also auch künftig auf der Kantons- und Gemeindeebene abspielen.

Schweiz aktuell, 13.06.23, 19:00 Uhr;

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