Der Baselbieter Schlösser-Kampf ist eigentlich ein Kampf zwischen ehemaligen und aktuellen Regierungsräten. Letztere wollten zwei Schlösser im Baurecht an neue Trägerschaften abgeben. Die Schlösser sind damit für die Bevölkerung immer noch zugänglich. Der Unterhalt durch den Kanton entfällt aber. Sinnvoll, befand Regierung und auch das Parlament, denn der Kanton hat massive Finanzprobleme.
Widerstand der Ehemaligen
Gar nicht angetan von dieser Idee sind ehemalige Baselbieter Regierungsräte. Sie sprechen davon, dass es doch nicht angehe, dass der Kanton sein Tafelsilber verhökere. Sie bewerten diesen Akt symbolisch, missbilligen ihn zutiefst.
So kommt es, dass ehemalige Regierungsräte eine Initiative zum Erhalt der Schlösser starteten. Sie wollen nicht mitansehen, dass der Kanton in ihren Augen etwas verliert, für das sie sich eingesetzt haben.
Das Stimmvolk kann jetzt entscheiden, ob es die Initiative der ehemaligen Regierungsräte annehmen will, oder den Gegenvorschlag der aktuellen Regierung. Eine Frage, die auch sehr nüchtern betrachtet werden kann. Sollen die Steuerzahler die 10 bis15 Millionen Franken für den Unterhalt leisten, oder sollen künftig Stiftungen dafür zuständig sein?
Im Baselbiet steht zudem noch die Abstimmung über die Gasttaxe an. Diese will, dass Gäste pro Übernachtung 3.50 Franken entrichten. Diese Bestimmung gilt schon in vielen Kantonen. Und ist auch im Baselbiet absolut unbestritten. Ein Ja für diese Vorlage gilt als sicher.