Die Urnerinnen und Urner sollen den Weg für Gemeindefusionen ebnen. Es geht um eine Änderung der Kantonsverfassung und um das Gesetz, wie Gemeindefusionen erfolgen sollen.
Die Vorlage beruht auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Keine Gemeinde soll gezwungen werden, zu fusionieren. Die Stimmberechtigten jeder Gemeinde sollen weiterhin selbständig entscheiden, ob sie fusionieren wollen.
Das Verfahren für Gemeindefusionen soll jedoch erleichtert werden, indem der Katalog mit den Namen der 20 Gemeinden aus der Kantonsverfassung gestrichen wird. Das Gesetz soll zudem ermöglichen, dass Gemeindezusammenschlüsse mit Kantonsbeiträgen unterstützt werden. Das finanzielle Anreizsystem umfasst einen Projektierungs- und einen Finanzierungsbeitrag.
Lex «Skiarena»
Im Kanton Uri kommen neben den Gemeindefusionsvorlagen zwei weitere Geschäfte vors Volk. Es geht um das Wirtschaftsförderungsgesetz und das Polizeigesetz.
Ausgangslage für die Änderung des Wirtschaftsförderungsgesetzes war eine parlamentarische Initiative. Landräte aus verschiedenen Parteien störten sich daran, dass der Regierungsrat im Alleingang die Gelder der Nationalen Raumpolitik des Bundes (NRP) für die geplante Skiarena Andermatt auslösen konnte.
Regierung und Landrat haben sich auf neue Richtlinien geeinigt. Diese sehen vor, die Ausgabenkompetenzen des Regierungsrats für jene Kantonsbeiträge zu begrenzen, die Bundesmittel auslösen (NRP-Projekte).
Polizei soll verdeckt ermitteln können
Beim Polizeigesetz befindet der Urner Souverän darüber, ob die Polizei im Vorfeld von Straftaten wieder verdeckt ermitteln darf. Für verdeckte, präventive Ermittlungen fehlt die Rechtsgrundlage.
Das neue Polizeigesetz soll beispielsweise ermöglichen, im Internet gegen Pädophile vorzugehen. Weiter sollen Massnahmen gegen Stalker ergriffen werden können.
Anlass für die Revision des Polizeigesetzes, war die neue eidgenössische Strafprozessordnung. Sie löste Anfang 2011 die kantonale ab und hob unter anderem das Bundesgesetz über die verdeckte Ermittlung auf.