Bei der Abstimmung Ende September entscheidet das Urner Stimmvolk nicht nur über höhere Sitzungsgelder für Parlamentarier. Es geht auch um die Frage, ob Landräte neu eine jährliche Grundentschädigung von 600 Franken erhalten sollen. In den übrigen Zentralschweizer Kantonen sind die Ansätze deutlich höher.
Von den höheren Ansätzen sollen neben den Landräten auch die Mitglieder des Erziehungsrats profitieren. Die Mehrkosten für die vorgesehene Lohnerhöhung liegen bei rund 130'000 Franken. Das Urner Stimmvolk hatte 2010 eine Erhöhung der Entlöhnung deutlich abgelehnt.
«Landrat kann sich Lohn nicht selber erhöhen»
Die Regierung, der Landrat und die Parteien unterstützen den erneuten Versuch einer Lohnerhöhung. Das Parlament hat die dafür nötige Änderung der Nebenamtsverordnung mit 57 zu 1 Stimmen angenommen.
Dagegen wehrt sich das Komitee «Nein – auch dieses Mal», es hat das Referendum ergriffen. «Es gehört sich, dass das Volk entscheiden kann und nicht der Landrat selber», sagt Komiteesprecher Sämi Gisler.
Er findet die vom Landrat beschlossenen Anpassungen unverhältnismässig. Das Geld sei in Uri knapp. «Es kann nicht sein, dass sich der Landrat den Lohn erhöht, während bei der Verwaltung gespart wird», sagt Gisler. Darüber hinaus stünden Grossprojekte wie das neue Kantonsspital an.
Gesetz zur Kinder- und Jugendförderung
Weiter entscheidet das Stimmvolk darüber, ob Kinder und Jugendliche mit einem neu geschaffenen Gesetz gefördert werden sollen. Es ist ein Rahmenerlass, der Zweck, Zuständigkeiten, Organisation, Aufgaben und Finanzierung der ausserschulischen Kinder- und Jugendförderung in Uri regelt.
Sowohl dem Kanton als auch den Gemeinden würden keine neuen Aufgaben übertragen, heisst es in der Abstimmungsbroschüre. Das Gesetz sichere das bisher erreichte. Auch hier empfehlen Regierung und Parlament, das Gesetz anzunehmen.
Obligatorische Rindviehversicherung abschaffen
In Uri stimmt das Volk zudem darüber ab, ob die bestehende obligatorische Rindviehversicherung von 1971 aufgehoben werden soll, weil sie nicht mehr zeitgemäss ist.
Die Regierung geht davon aus, dass mit der Aufhebung des Versicherungsobligatoriums der Finanzhaushalt des Kantons ab 2017 jährlich um 67'000 Franken entlastet wird.
Sie will sich künftig mit Beiträgen am Pikettdienst für das Notschlachten beteiligen. Zudem soll der Kanton neu Beiträge aus dem bestehenden Tierseuchenfonds an nicht versicherbare Tierverluste leisten können. Regierung und Parlament sind dafür.