Geht es nach den Befürwortern, soll der Justizrat das Vertrauen in die Walliser Justiz stärken. Sie erhoffen sich, dass die Unabhängigkeit der Gerichte gestärkt wird. Zudem sollen sich Rechtssuchende beim Justizrat beschweren können, wenn sie etwa das Gefühl haben, ihr Fall werde zu langsam verhandelt.
Im Kantonsparlament kritisierten die Gegner die Kosten von rund 300'000 Franken pro Jahr. Die Oberwalliser Parteien CVPO und CSPO sehen zudem keinen Bedarf für einen Justizrat. Mittlerweile hat sich auch die Oberwalliser SP gegen die Vorlage ausgesprochen. Trotzdem dürfte sie beim Volk eine Mehrheit finden.
Wahl der Staatsanwälte vereinfachen
Die zweite Vorlage vom 25. September will das Wahlverfahren der Walliser Staatsanwälte vereinfachen. Heute werden diese vom Parlament gewählt. Künftig soll dies nur noch beim Generalstaatsanwalt, seinem Stellvertreter und den drei Oberstaatsanwälten der Fall sein. Diese Fünf würden die übrigen Staatsanwälte selbst ernennen. Das Geschäft war im Kantonsparlament unbestritten.