Die Zürcher Stimmberechtigten entscheiden, ob die Gemeinden künftig in bestimmten Gebieten die Nutzung erneuerbarer Energien vorschreiben können.
Kommt die Vorlage durch, wird das kantonale Planungs- und Baugesetz (PBG) geändert. So könnten die Gemeinden künftig in ihrer Bau- und Zonenordnung (BZO) geeignete Gebiete bezeichnen, in denen für Neu- oder Umbauten erneuerbare Energieträger genutzt werden müssen. Für Grundeigentümer wären diese Bestimmungen verbindlich.
Auf die Gemeinden wird kein Zwang ausgeübt. Allfällige strengere Bestimmungen in der BZO müssen durch die Gemeindeversammlung, das Gemeindeparlament oder in einer Urnenabstimmung genehmigt werden. Damit ist nach Ansicht des Regierungsrates, der die Vorlage zur Annahme empfiehlt, das Mitspracherecht der Bevölkerung gesichert.
Gegen den Kantonsratsbeschluss ergriff die FDP, unterstützt vor allem durch die SVP, das Kantonsratsreferendum. Die SVP kritisiert die PBG-Revision als «Zwangsbestimmungen». Die FDP spricht von einem «Eingriff in die Eigentumsgarantie».