Das Härtefallgesuch ist die letzte Chance für abgewiesene Asylsuchende oder Sans-Papiers, um doch noch ein Bleiberecht zu bekommen. Im Kanton Zürich werden solche Gesuche vom Migrationsamt und der neunköpfigen Härtefallkommission behandelt. Die Kommission kann keine Entscheide fällen, lediglich beratend an der Diskussion teilnehmen. 2014 war dies 26mal der Fall.
Die SVP will die Härtefallkommission abschaffen, weil es ihrer Ansicht nach keinen Grund gibt, weshalb Verfahren und Entscheide der Migrationsbehörden zusätzlich von diesem Gremium beurteilt werden sollen. Der Regierungsrat und eine Mehrheit des Kantonsrates wollen die Kommission behalten. Sie habe sich bewährt und zur Versachlichung der Diskussion im Asylbereich beigetragen.
Die Gebührenvorlagen:
Baugebühren, Notariatsrechnungen, Hallenbad-Eintritte: Staatliche Gebühren aller Art – egal, ob vom Kanton oder den Gemeinden erhoben – sollen künftig in einem Gesetz verankert werden. Das bedeutet, dass das Referendum gegen Gebühren ergriffen werden kann und das Volk sich verstärkt in die Gebührendiskussion einmischen kann. Die Vorlagen verlangen auch, dass der Kanton Zürich und die Gemeinden neu alle Gebühren in einem Katalog erfassen. Dieser soll vom Kantonsparlament und den lokalen Parlamenten regelmässig genehmigt werden. Weil dafür die Kantonsverfassung und das Gemeindegesetz geändert werden müsste, sind zwei Vorlagen nötig.
Der Kantonsrat ist für, der Regierungsrat gegen die Vorlagen. Entstanden sind sie aus zwei Volksinitiativen aus bürgerlichen Kreisen und des Gewerbes gegen den angeblich intransparenten und undemokratischen «Gebührenwildwuchs». Die Gegner der Vorlage befürchten «administrativen Wildwuchs», wenn über mehr Gebühren abgestimmt werden müsste.