18 Laienrichterinnen und Laienrichter gibt es noch im Kanton Zürich. Sie sind im Hauptberuf zum Beispiel Psychiatriekrankenschwester oder Bauer und amten Teilzeit als Richter an einem Bezirksgericht.
Zu wenig gerüstet für die schwierigen Fälle...
Eine Überforderung, finden die Befürworter der Abschaffung. Denn die Zeiten hätten sich geändert. Während früher viele Fälle von mehreren Richtern (Kollegialgericht) beurteilt wurden, müssten heute Einzelrichter über 96,5 Prozent aller Fälle entscheiden. Zudem hätten immer mehr Angeklagte eine Anwältin an ihrer Seite. Hier müssten die Richter auf Augenhöhe argumentieren können, was Laien schwer falle. Und: Die Ausbildung der Laienrichter sei teuer und aufwändig.
...oder volksnah und demokratisch?
Die Gegner der Abschaffung argumentieren hingegen mit der Volksnähe. Wenn nur Juristen Recht sprächen, dann verstehe die Bevölkerung die Urteile immer weniger. Die Rechtsprechung verliere dadurch an Akzeptanz. Die Laienrichterinnen und Laienrichter seien ihrer Aufgabe durchaus gewachsen, schliesslich würden sie auch extra für diesen Job ausgewählt. Und auch bei der Wahl der Richterinnen und Richter sehen die Gegner einer Abschaffung Nachteile. Denn wenn nur Juristen in Frage kämen, gebe es weniger Kandidatinnen und Kandidaten.
Die Zürcher Regierung und auch die Mehrheit des Kantonsrates befürworten die Abschaffung der Laienrichter. Eine Minderheit aus SVP, EVP und EDU will die Laienrichter behalten und hat das Referendum ergriffen.
Bei einem Ja gäbe es für gewählte Laienrichterinnen eine Übergangslösung. Sie könnten ihr Amt behalten. Neue Kandidaten und Kandidatinnen müssten aber über ein Jus-Studium verfügen.