Zum Inhalt springen
Häuserzeile in einer Stadt.
Legende: Mit der Vorlage soll günstiger Wohnraum im Kanton geschaffen werden. Keystone

Abstimmungen ZH Zürcher sagen Ja zu Zonen für günstigen Wohnraum

Die Änderung des Planungs- und Baugesetzes ist im Kanton Zürich mit 58,4 Prozent Ja-Stimmen angenommen worden. Damit können Gemeinden bei Auf- und Einzonungen den Bauherrschaften Vorschriften machen, auch günstige Wohnungen zu erstellen. Sie müssen davon aber nicht Gebrauch machen.

Die Stimmberechtigten im Kanton Zürich konnten über die Einrichtung von Spezialzonen für günstiges Wohnen in den Gemeinden entscheiden. Die Zustimmung war mit 58,4 Prozent Ja- zu 41,6 Prozent Nein-Stimmen deutlicher, als es Befürworter und Gegner erwartet hätten.

Der CVP-Kantonsrat und Stadtpräsident von Wädenswil, Philipp Kutter, hatte sich für den Kompromiss-Vorschlag des Parlaments stark gemacht. Er erklärt sich die klare Zustimmung so: «Die steigenden Mietpreise der vergangenen Jahre lagen den Leuten auf dem Magen.» Durch die Änderung des Bau- und Planungsgesetzes erhofft er sich, dass auch Familien und Durchschnittsverdiener wieder einfacher eine bezahlbare Wohnung finden.

Erste Auswirkungen in einigen Jahren

Konkret verlangt die Vorlage «Ja zur Förderung des preisgünstigen Wohnraums», dass Gemeinden bei Auf- und Einzonungen einen Mindestanteil für preisgünstiges Wohnen festlegen können. Bei diesen Objekten sollen zwei Auflagen gelten: Vermietung nach dem Prinzip der Kostenmiete sowie Vorschriften zur Haushaltsform. Kutter glaubt deshalb, dass sich durch das Ja nicht gleich alles ändert. «Erste Ergebnisse werden wir etwa in fünf Jahren sehen», schätzt er.

Die Gegner befürchten dagegen, dass die Bautätigkeit gebremst wird, wenn Gemeinden Vorschriften über die Mietpreispolitik machen. SVP-Nationalrat und Präsident des Hauseigentümerverbands (HEV) Hans Egloff bedauert denn auch das Nein des Zürcher Stimmvolks. Es sei kein einfacher Abstimmungskampf gewesen. «Wenn aber im Titel preisgünstiges Wohnen steht, wer kann da schon dagegen sein?», fragt Egloff lakonisch.

Die Gemeinden können – müssen aber nicht

Die Vorlage enthält explizit eine «Kann»-Formulierung. Den Gemeinden steht es also frei, ob sie die Auflagen machen wollen oder nicht.

Bei der Vorlage handelt es sich um den Gegenvorschlag zu einer SP-Initiative, die vielen im Kantonsparlament zu weit ging. Weil die Auflagen nun aber nur bei Aufzonungen des Bodens gemacht werden dürfen, sagte auch die CVP ihre Unterstützung zu. Zudem sind SP, Grüne, GLP, AL und EVP für die Vorlage. SVP, FDP, BDP und EDU lehnen die Vorlage ab, weil sie einen staatlichen Eingriff in den Wohnungsmarkt bedeutet.

Meistgelesene Artikel