Die Unternehmenssteuerreform III stellt für die Kantone eine grosse Herausforderung dar: Sie dürfen internationalen Grosskonzernen künftig keine Steuerprivilegien mehr gewähren, müssen sie gleich hoch besteuern wie inländische Firmen.
Wie gedenken die Kantone das Problem zu lösen? Ganz einfach: Die ordentliche Gewinnsteuer wird vielerorts drastisch gesenkt, was vor allem Schweizer KMUs freut. Für internationale Grosskonzerne, die bis jetzt noch tiefere Gewinnsteuern zahlten, bedeutet der neue einheitliche Steuersatz aber eine Erhöhung. Deshalb kommen die Kantone ihnen zusätzlich mit neuen, international akzeptierten Steuererlassen entgegen.
Gewinnsteuern runter
Im Kanton Genf soll die neue Gewinnsteuer künftig noch einheitliche 13,5% betragen (heute: 24,2%), wie die Regierung am Dienstag bekannt gab. Die Regierungen zahlreicher anderer Kantone haben ebenfalls angedeutet, dass sie die Gewinnsteuern senken wollen.
Kantone wollen Gewinnsteuern senken
Heute | Vorschlag der Regierung | |
---|---|---|
ZG | 14,6% | ca. 12,0% |
SH | 16,0% | max. 12,5% |
GE | 24,2% | 13,5% |
FR | 19,9% | 13,7% |
BL | 20,7% | 14,0% |
SG | 17,4% | weniger als 15% |
BE | 21,6% | 16,4% oder 18% |
ZH | 21,1% | 18,2% |
Durchschnitt aller Kantone | 17,8% |
Die Kantone Waadt und Neuenburg sind gar einen Schritt weiter. Sie haben eine Reduktion der Gewinnsteuern bereits vom Volk genehmigen lassen. In der Waadt zahlen Unternehmen künftig noch 13,8% (heute: 21,6%), in Neuenburg 15,6% (heute: 22,2%).
Kantone, die bereits heute tiefe Gewinnsteuersätze bieten, kommen damit ebenfalls unter Druck: Luzern (12,3%), Nidwalden (12,7%) und Schwyz (14,9%) beispielsweise müssten nachziehen, wenn sie ihre Position halten wollen. Zug (14,6%) hat bereits entsprechende Schritte angekündigt.
Weitere Steuerentlastungen
Während die heute normal besteuerten Unternehmen davon profitieren, müssen Grosskonzerne mit Sonderbesteuerung künftig mehr bezahlen als bisher. Deshalb bekommen sie neue Privilegien, damit sie bleiben und zehntausende Arbeitsplätze gesichert sind.
Mit den sogenannten Patentboxen etwa werden Firmen bei Erträgen aus Patenten entlastet. Genf, das Baselbiet und auch Zürich sehen diese Massnahme vor. Ausserdem sollen Firmen für ihre Forschungarbeit einen erhöhten steuerlichen Abzug machen können.
Während die Basellandschaftliche Regierung noch offen lässt, wie hoch die Entlastung ausfallen soll, will Zürich die vom Eidgenössischen Parlament beschlossene Maximal-Entlastung gewähren.
Zudem dürfen die Kantone sogenannte zinsbereinigte Gewinnsteuern einführen. Damit könnten Unternehmen künftig nicht nur die Zinsen auf dem Fremdkapital (z.B. Kredite) abziehen, sondern auch auf dem Eigenkapital. Das Baselbiet prüft diese Variante, Zürich will die zinsbereinigte Gewinnsteuer definitiv einführen.
Wer bezahlt all das?
Fazit: Die Massnahmen bringen die Kantone in finanzielle Not. Wegen der tieferen Gewinnsteuern sinken die Steuererträge, weil bisher ordentlich besteuerte Unternehmen künftig deutlich weniger zahlen. In einigen Kantonen geht es um mehrere hundert Millionen Franken, die in der Kasse fehlen werden.
Ein Teil davon wird dadurch kompensiert, dass der Bund die Kantone für die erwarteten Mindereinnahmen entschädigt. Der Bundessteueranteil der Kantone wird von 17% auf 21,2% erhöht. Aber das allein genügt nicht.
In vielen Kantonen wird deshalb bereits eifrig diskutiert, ob eine Steuererhöhung für natürliche Personen nötig sei. Eva Herzog, Vizepräsidentin der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren, sagt gegenüber SRF News: «Einzig aufgrund dieser Reform sind Steuererhöhungen für natürliche Personen nicht angebracht.»
Zuerst müsse man abwarten, wie die Unternehmen auf die neue Steuersituation hierzulande reagierten. «Die Schweiz bietet mehr als nur tiefe Steuern, rechtliche und politische Sicherheit zum Beispiel.» Es könne gut sein, dass die Reform den Standort Schweiz mittel- bis langfristig gar stärke.