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Unumstrittene Bundes- und Mehrwertsteuer
Aus Tagesschau vom 09.01.2018.
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Finanzordnung 2021 Bund will Mehrwert- und Bundessteuer verlängern

Die Verlängerung ist nicht umstritten. Weil sie die Verfassung tangiert, wird aber darüber abgestimmt.

  • Bundes- und Mehrwertsteuer machen zwei Drittel der Bundesfinanzen aus.
  • Beide sind jedoch befristet.
  • Am 4. März wird über eine Verlängerung um weitere 15 Jahre abgestimmt.

In der hitzigen Debatte um die No-Billag-Initiative geht die neue Finanzordnung 2021 etwas unter. Am Dienstag hat Finanzminister Ueli Maurer die Vorlage vor den Bundeshausmedien erläutert. Bei einer Ablehnung müsste der Bund seine Ausgaben innert kürzester Zeit um über 60 Prozent reduzieren oder im gleichen Umfang neue Einnahmequellen erschliessen.

Laut Maurer wäre das kaum machbar und wohl auch nicht im Sinn einer breiten Bevölkerung. Die Folgen seien einfach abzuschätzen. «Die Schweiz wäre schlicht und einfach nicht finanzierbar mit einem Drittel der Einnahmen», erklärte der Finanzminister. Ein ausgefeilter Plan B liege nicht vor.

Maurer betonte, dass die Steuern mit der neuen Finanzordnung 2021 nicht erhöht würden. Abgestimmt werde nicht über Steuersätze und Tarife, sondern über den Grundsatz.

Befristung bleibt

Der Bund erhebt seit rund 100 Jahren Steuern. Bis zum ersten Weltkrieg erzielte er seine Einnahmen vorwiegend durch Zölle. In den Kriegsjahren wurden mehrmals Kriegs- und Wehrsteuern erhoben, teils gestützt auf Notrecht. Erst mit einer Volksabstimmung von 1958 wurden die Wehr- und auch die Warenumsatzsteuer befristet in der Verfassung verankert.

1982 wurde die Wehrsteuer in die direkte Bundessteuer umgewandelt, 1995 löste die Mehrwertsteuer die Warenumsatzsteuer ab. Die Befristung jedoch blieb. Alle Versuche, die Steuern dauerhaft zu erheben, sind bisher gescheitert. Auch diesmal haben es die entsprechenden Anträge nicht in die Abstimmungsvorlage geschafft.

Der Bundesrat hatte schon aufgrund der Antworten in der Vernehmlassung entschieden, an der Befristung festzuhalten. Im Parlament sprach sich nur eine Minderheit dafür aus, die Grundlagen für die Steuererhebung dauerhaft in der Verfassung zu verankern. Es möge ein gewisses Ritual sein, alle 15 Jahre über die Steuern abzustimmen, sagte Maurer. «Doch es ist Teil des Systems.»

Inhaltlich war die Vorlage im Parlament weitgehend unbestritten gewesen. Weil mit der Verlängerung bis Ende 2035 eine Verfassungsänderung verbunden ist, muss sich das Volk dazu äussern. Widerstand ist nicht in Sicht.

Legende:
Ordentliche Einnahmen des Bundes 2018: Angaben in Prozent. Quelle: EFV

Wichtige Einnahmequellen

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Die Mehrwertsteuer und die direkte Bundessteuer sind die wichtigsten Einnahmequellen des Bundes. 2016 beliefen sich die Einnahmen aus der direkten Bundessteuer auf gut 21 Milliarden Franken. Davon erhalten die Kantone 17 Prozent. Die Mehrwertsteuer brachte fast 22,5 Milliarden Franken ein. Die übrigen Einnahmen des Bundes sind nicht befristet.

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