Was ist eigentlich die Mehrwertsteuer?
Kurz gesagt: Die Mehrwertsteuer ist eine auf Waren und Dienstleistungen erhobene Steuer. Besteuert wird die Wertschöpfung, die bei einem Produkt oder einer Dienstleistung erzielt wird. Es gibt sie in der Schweiz seit 1995. Ihr Vorgänger war die Warenumsatzsteuer (Wust), mit der Waren, aber nicht Dienstleistungen besteuert wurden. Das Schweizer Stimmvolk hat 1993 der Einführung einer Mehrwertsteuer zugstimmt. Frühere Vorlagen wurden 1977, 1979 und 1991 von Volk und Ständen verworfen.
Wofür ist die Mehrwertsteuer?
Sie wurde ursprünglich als Einnahmequelle des allgemeinen Bundeshaushaltes konzipiert. Das ist aber längst nicht mehr so. Teile der Mehrwertsteuer-Einnahmen sind mittlerweile zweckgebunden. Ein Prozent der Mehrwertsteuer kommt der AHV zugute. 0,1 Prozent gehen an Eisenbahngrossprojekte wie die Neat. Bis 2017 sanieren 0,1 Prozent der Steuer die Schulden der IV. Dieses Promille ist schon verplant, es wird ab 2018 bis 2030 für den Fonds zur Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (Fabi) eingesetzt. Das Stimmvolk hat der Vorlage an der Urne zugestimmt und damit auch die Finanzierung durch die Mwst bewilligt.
Wer bezahlt heute wieviel Mehrwertsteuer?
Im Moment beträgt der normale Mehrwertsteuersatz 8 Prozent. Es gilt ein reduzierter Satz für die Lieferung von Wasser, Ess- und Trinkwaren (ausgenommen sind alkoholische Getränke, diese unterliegen der Alkohol- oder der Biersteuer oder werden ab 0,5 Volumenprozent zum Normalsatz besteuert), Pflanzen und Schnittblumen, Medikamenten sowie von Zeitungen, Zeitschriften und Büchern. Es gilt ein Sondersatz für Beherbergungsleistungen. Dieser beträgt 3,8 Prozent. Von ihm profitieren die Hotellerie und die Parahotellerie. Dieser Sondersatz wurde seit 1996 schon viermal verlängert und gilt nun bis 2017.
Kleinstunternehmen, das heisst, Betriebe, die unter 100‘000 Franken im Jahr erwirtschaften, sind von der Steuer befreit, sie können allerdings auch keine Vorsteuerabzüge geltend machen. Dies gilt häufig für selbstständig Erwerbende ohne Angestellte.
Was ist die Vorsteuer?
Die Mehrwertsteuer ist eine so genannte Netto-Allphasensteuer, das bedeutet, dass jeder Vorgang im Wirtschaftsverkehr besteuert wird. Ein Produkt durchläuft oft mehrere Stationen bis zum Endkonsumenten und wird daher mehrmals besteuert. Da jedoch nur der jeweilige Mehrwert, also die Wertschöpfung, besteuert werden soll, kann die so genannte Vorsteuer abgezogen werden. Das heisst, ein Händler bezahlt nur denjenigen Teil der Mehrwertsteuer, der durch seine Aktion dazugekommen ist.
Einst geplante Mehrwertsteuerreform:
2008 verabschiedete der Bundesrat eine Botschaft zur Vereinfachung der Mehrwertsteuer. Der erste Teil ist seit dem 1. Januar 2010 in Kraft. Es ging dabei um eine einfachere Systematik und den Vereinfachung des administrativen Aufwands.
Teil zwei der Revision ist 2013 im Parlament gescheitert. Der Bundesrat wollte mit den verschiedenen Mehrwertsteuersätzen aufräumen und hat erst vorgeschlagen, einen Einheitssatz von 6,1 Prozent einzuführen. Dies lehnte das Parlament ab und forderte den Bundesrat auf, ein Zwei-Satz-Modell unter Beibehaltung der meisten Steuerausnahmen zu entwickeln. Doch auch diesen Vorschlag nahm das Parlament nicht an.
Laufende Mehrwertsteuerreform:
Zurzeit ist eine neue Mehrwertsteuerreform in der Vernehmlassung. Die Vorlage beinhaltet im Wesentlichen die Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes, die der Bundesrat bereits bei der Zwei-Satz-Vorlage einbringen wollte, jedoch ohne, dass die Steuersätze verändert würden und ohne Aufhebung der Steuerausnahmen für die Dienste der Post, den Wertzeichenverkauf und die Schiedsgerichtbarkeit. Die Margen beim Verkauf von Kunstgegenständen sollen neu besteuert werden.
Auch das Problem der MwSt.-bedingten Wettbewerbsverzerrung für inländische Unternehmen wird angegangen: Der Bundesrat schlägt nämlich vor, dass für die Steuerpflicht neu der weltweit erzielte Umsatz massgebend sein soll und nicht wie bisher der im Inland erzielte Umsatz. Somit wäre jedes ausländische Unternehmen, das nicht von der Steuer ausgenommen ist und im Inland Leistungen erbringt, grundsätzlich steuerpflichtig, sofern es über 100‘000 Franken erwirtschaftet. Die Vernehmlassung dauert noch bis am 26.09.2014.