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Streit um Bewilligungspflicht für Lautsprecher im öffentlichen Raum
Aus Regionaljournal Basel Baselland vom 30.10.2019. Bild: SRF
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Neues Übertretungsstrafgesetz Der Streit um Lautsprecher in Basel

Ist die Bewilligungspflicht für Lautsprecher ein alter Zopf oder ist sie wichtig für den Schutz vor Lärmbelästigung?

Am 24. November stimmt Basel-Stadt über die Revision des Übertretungsstrafgesetz ab. In diesem ist unter anderem auch der Umgang mit Lautsprecherboxen in der Öffentlichkeit geregelt. Die heute bestehende Bewilligungspflicht soll teilweise aufgehoben werden.

Dagegen regte sich in der Bevölkerung Widerstand. Eine Gruppe um die ehemalige Basler Regierungsrätin Barbara Schneider (SP) hatte deshalb das Referendum ergriffen.

Die Abschaffung der Böxli-Bewilligungspflicht ist stadtunverträglich.
Autor: Barbara Schneider alt Regierungsrätin, SP

Schneider, Mitglied des Referendumskomitees «Wildes Beschallen - Nein», sagt im Streitgespräch beim «Regionaljournal Basel» von Radio SRF, sie lehne die Gesetzesrevision einzig darum ab, weil das Gesetz keine Bewilligung mehr vorsehe für Lautsprecher im öffentlichen Raum.

Für ein gut funktionierendes Nebeneinander im öffentlichen Raum brauche es Regelungen. «Es funktioniert immer, wenn man eine Abmachung hat. Die hatte man bisher. Und jetzt wirft man die Lautsprecherregelung über den Haufen. Das ist stadtunverträglich.»

Es droht kein Böxli-Chaos
Autor: Sebastian Kölliker Grossrat, SP

Sebastian Kölliker (SP), Mitglied des Komitees «Ja zu einem zeitgemässen Übertretungsstrafgesetz», ist dagegen überzeugt, dass sich das öffentliche Leben kaum ändern werde mit dem neuen Gesetz. «Das ist eine Anpassung an die modernen Gegebenheiten. Es droht kein Böxli-Chaos.» Die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner seien gewahrt. Auch im neuen Gesetz sei vorgesehen, dass die Polizei einschreiten könne, wenn die Musik zu laut sei.

Der Regierungsrat und die grosse Mehrheit des Grossen Rates empfehlen das neue Gesetz zur Annahme. Von den Parteien stellt sich bisher einzig die SVP gegen das Gesetz.

Das revidierte Übertretungsstrafgesetz

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Das revidierte Übertretungsstrafgesetz beinhaltet neben der Aufhebung der Bewilligungspflicht für Lautsprecher (tagsüber zwischen 7 Uhr und 22 Uhr) zahlreiche weitere Themen. So wird das Bettelverbot abgeschafft (mit Ausnahme des bandenmässigen Bettelns), die Nachtruhe verkürzt (neu ab 23 Uhr, bisher ab 22 Uhr), ein Taubenfütterungsverbot eingeführt oder die Möglichkeit geschaffen, Freierinnen und Freier zu bestrafen, die ausserhalb der Toleranzzonen Prostitutionsleistungen nachsuchen oder in Anspruch nehmen.

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