Am 24. November stimmt Basel-Stadt über die Revision des Übertretungsstrafgesetz ab. In diesem ist unter anderem auch der Umgang mit Lautsprecherboxen in der Öffentlichkeit geregelt. Die heute bestehende Bewilligungspflicht soll teilweise aufgehoben werden.
Dagegen regte sich in der Bevölkerung Widerstand. Eine Gruppe um die ehemalige Basler Regierungsrätin Barbara Schneider (SP) hatte deshalb das Referendum ergriffen.
Die Abschaffung der Böxli-Bewilligungspflicht ist stadtunverträglich.
Schneider, Mitglied des Referendumskomitees «Wildes Beschallen - Nein», sagt im Streitgespräch beim «Regionaljournal Basel» von Radio SRF, sie lehne die Gesetzesrevision einzig darum ab, weil das Gesetz keine Bewilligung mehr vorsehe für Lautsprecher im öffentlichen Raum.
Für ein gut funktionierendes Nebeneinander im öffentlichen Raum brauche es Regelungen. «Es funktioniert immer, wenn man eine Abmachung hat. Die hatte man bisher. Und jetzt wirft man die Lautsprecherregelung über den Haufen. Das ist stadtunverträglich.»
Es droht kein Böxli-Chaos
Sebastian Kölliker (SP), Mitglied des Komitees «Ja zu einem zeitgemässen Übertretungsstrafgesetz», ist dagegen überzeugt, dass sich das öffentliche Leben kaum ändern werde mit dem neuen Gesetz. «Das ist eine Anpassung an die modernen Gegebenheiten. Es droht kein Böxli-Chaos.» Die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner seien gewahrt. Auch im neuen Gesetz sei vorgesehen, dass die Polizei einschreiten könne, wenn die Musik zu laut sei.
Der Regierungsrat und die grosse Mehrheit des Grossen Rates empfehlen das neue Gesetz zur Annahme. Von den Parteien stellt sich bisher einzig die SVP gegen das Gesetz.