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Abstimmungen Ausserschulische Betreuung in OW nicht Pflicht

  • Im Kanton Obwalden lehnten die Bürgerinnen und Bürger die Vorlage für eine ausserschulische Betreuung mit 58 Prozent ab. Die Gemeinden hätten eine Betreuungsmöglichkeit für Schulkinder anbieten müssen.
  • Die Gegner sahen die Gemeindeautonomie in Gefahr und wehrten sich erfolgreich gegen den Zwang.
  • Die zweite Vorlage sah eine Erhöhung der Entschädigung für Kantonsräte vor. Die Bürgerlichen lehtnen dies ab. Die Stimmbevölkerung folgte ihnen mit 66 Prozent Nein-Stimmen.

Behördengesetz

Kanton Obwalden: Nachtrag zum Behördengesetz

  • JA

    33.7%

    4'179 Stimmen

  • NEIN

    66.3%

    8'219 Stimmen

Bildungsgesetz

Kanton Obwalden: Nachtrag zum Bildungsgesetz

  • JA

    42.4%

    5'293 Stimmen

  • NEIN

    57.6%

    7'192 Stimmen

In Obwalden wollten Regierung und Parlament die Gemeinden zu flächendeckenden Betreuungsangeboten für Schüler verpflichten. Die SVP reichte gegen das Obligatorium das Referendum ein. Das Stimmvolk folgte der Meinung der SVP und lehnte die Betreuung mit 7192 Nein zu 5293 Ja-Stimmen ab.

Seit zehn Jahren müssen die Gemeinden in Obwalden Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt anbieten. Im Dezember beschloss das Parlament mit 37 zu 15 Stimmen, das Obligatorium auf schulergänzende Tagesstrukturen auszuweiten.

Die SVP ergriff gegen die Vorlage das Referendum. Die Partei begründet ihre Ablehnung damit, dass die neue gesetzliche Verpflichtung bevormundend in die Gemeindeautonomie und die finanzielle Prioritätensetzung eingreife.

Nicht mehr Lohn für Kantonsräte

Daneben lehnte das Obwaldner Volk mit 8219 gegen 4179 Stimmen, respektive einem Nein-Stimmenanteil von 66 Prozent höhere Entschädigungen für Behörden ab. Angepasst werden sollten die Entgelte für Kantonsräte rund um Kommissionssitzungen, jene für das Ratspräsidium, die Fraktionen sowie die Sitzungsgelder für nebenamtliche Behördenmitglieder. SVP und FDP lehnten die Erhöhung angesichts der Spardiskussionen im Kanton ab.

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