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Kanton Solothurn Noch mehr Millionen für die Ärzte-Weiterbildung?

15'000 Franken pro Jahr und Arzt soll der Kanton Solothurn künftig an die Weiterbildung von Assistenzärzten an Spitälern zahlen. So sieht es eine Vereinbarung vor, über welche am 24. September abgestimmt wird. Es geht um Mehrkosten zwischen 2 und 2,5 Millionen Franken.

Darum geht es:

Wegen der neuen Spitalfinanzierung, die seit 2012 in der Schweiz gilt, stehen die Spitäler unter einem höheren Effizienzdruck. Es besteht die Gefahr, dass die Spitäler zu wenig in die Weiterbildung der Ärztinnen und Ärzte investieren. Sie können diese Kosten nämlich nicht den Krankenkassen verrechnen. Deshalb wird die Ärzte-Weiterbildung von allen Kantonen mit Millionen-Beträgen unterstützt.

Die Gesundheitsdirektoren der Kantone haben 2014 eine Vereinbarung ausgearbeitet, welche die Finanzierung neu regelt. Ziel war eine möglichst gerechte Finanzierung, damit die Standorte der grossen Spitäler wie Zürich oder Genf nicht übermässig belastet werden. Im Fall von Solothurn muss jetzt die Bevölkerung der Vereinbarung zustimmen.

Audio
Streitgespräch zur Ärzte-Weiterbildung: Anna Rüefli (SP, Pro) gegen Markus Dietschi (BDP, Contra).
14:45 min
abspielen. Laufzeit 14 Minuten 45 Sekunden.

Finanzielle Folgen:

Der Kanton Solothurn bezahlt schon heute pro Jahr und Assistenzarzt 15'000 Franken für die Ausbildung. Dies gilt aber nur für die Spitäler auf Solothurner Boden. Pro Jahr ergibt das Kosten von über 3 Millionen Franken.

Die neue Vereinbarung würde für den Kanton Solothurn bedeuten: Zusätzlich müsste er nun auch für Assistenzärzte aus dem Kanton Solothurn bezahlen, die sich in einem ausserkantonalen Spital ausbilden lassen. Das kostet zusätzlich 2 bis 2,5 Millionen Franken pro Jahr.

Das empfehlen Regierung und Parlament:

Regierung und Parlament sind klar für den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung. Im Parlament haben 76 Kantonsräte dafür gestimmt, 11 dagegen.

Für den Beitritt stimmten FDP, SP und Grüne geschlossen, sowie CVP und SVP grossmehrheitlich. Dagegen waren BDP und EVP geschlossen, sowie einzelne Kantonsräte von CVP und SVP. Die GLP war gespalten.

Pro-Argumente:

  • Ärztemangel: Die Beteiligung an den Weiterbildungskosten von Assistenzärzten stellt sicher, dass es genügend neue Fachärzte (inkl. Hausärzte) gibt. Die Vereinbarung wirkt also dem Ärztemangel entgegen.
  • Gleiche Chancen: Solothurner Ärzte könnten benachteiligt sein, wenn sie sich für eine Assistenzstelle in einem Spital eines anderen Kantons bewerben und Solothurn nichts an ihre Weiterbildung zahlt. Das Spital könnte dann geneigt sein, Assistenzärzte aus anderen Kantonen anzustellen, die etwas an die Weiterbildung zahlen.
  • Nationale Solidarität: Solothurn bildet weniger Assistenzärzte aus als der schweizerische Durchschnitt. Es ist deshalb gerecht, wenn sich Solothurn stärker an den Weiterbildungskosten der grossen Spital-Standorte beteiligt.

Contra-Argumente:

  • Ärztemangel: Es herrscht deshalb ein Ärztemangel, weil grundsätzlich zu wenig Ärzte ausgebildet werden. Eine Beteiligung an den Weiterbildungskosten ändert daran nichts. Die Vereinbarung wirkt dem (Haus-)Ärztemangel nicht entgegen.
  • Finanzielle Belastung: Der Kanton Solothurn kann sich aufgrund seiner finanziellen Lage keine zusätzlichen Ausgaben leisten. Mehrausgaben von jährlich 2,5 Millionen Franken sind zu viel.
  • Grundsätzliches: Es ist nicht Aufgabe des Staates, die Weiterbildung von Assistenzärzten zu unterstützen. Andere Berufe unterstützt er auch nicht.

Das machen andere Kantone:

Die Interkantonale Vereinbarung tritt in Kraft, sobald ihr 18 Kantone beigetreten sind. Das soll voraussichtlich 2018 der Fall sein. Bislang sind 12 Kantone (unter anderem Zürich, St. Gallen, Basel-Stadt und Genf) der Vereinbarung beigetreten.

Der Aargau ist der Vereinbarung noch nicht beigetreten, müsste aber wie Solothurn künftig mehr bezahlen.

Warum eine Abstimmung?

Im Kanton Solothurn ist zwingend eine Volksabstimmung nötig, wenn es um jährlich wiederkehrende Ausgaben von mehr als 500'000 Franken geht (Finanzreferendum).

Auch der Kanton Uri kennt ein obligatorisches Finanzreferendum und wird deshalb über die Weiterbildungs-Vereinbarung abstimmen. In anderen Kantonen ist nicht zwingend eine Volksabstimmung nötig.

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