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Durchsetzungs-Initiative Gerangel um Abstimmungstermin der Durchsetzungsinitiative

Eigentlich wäre die Durchsetzungsinitiative der SVP bereit für die Volksabstimmung. Doch sie wird kaum noch im Wahljahr vors Volk kommen: Eine kürzlich in Kraft getretene Gesetzesänderung ermöglicht dem Bundesrat die Verschiebung aufs nächste Jahr. Daran hat die SVP wenig Freude.

Eine Abstimmung pünktlich zum Wahlkampf: Das wäre ideal für die SVP. Nach altem Recht käme ihre Durchsetzungsinitiative denn auch noch vor Ende Jahr zur Abstimmung. Doch seit gut zwei Wochen ist ein neuer Passus im Gesetz über die politischen Rechte in Kraft. Er räumt dem Bundesrat in Wahljahren eine Ausnahme ein: Eine Abstimmung muss dann nicht innert 10 sondern innert 16 Monaten stattfinden.

Gesetzesänderung war unbestritten

Durchsetzungsinitiative

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Die SVP hat die Durchsetzungsinitiative nach dem Volks-Ja zur Ausschaffungsinitiative (2010) lanciert. Damit will die Partei sicherstellen, dass die Ausschaffung von kriminellen Ausländern gemäss dem Verfassungstext umgesetzt wird. Das Parlament dagegen will dem Völkerrecht Rechnung tragen und in «Härtefällen» auf eine Ausschaffung verzichten.

Offenbar war sich das Parlament bei dem Passus nicht der politischen Brisanz bewusst gewesen. Ziel sei eine Vereinfachung für Gemeinden und Städte gewesen, die rund um Wahlen mit vielen Terminen jonglieren müssen, sagt FDP-Ständerätin Christine Egerszegi. Ausserdem habe man verhindern wollen, dass Wahlkampf und Abstimmungen vermischt werden. «Von links bis rechts waren sich alle einig», betont sie.

Dennoch vermutet SVP-Präsident Toni Brunner ungute Absichten: «Dieser neue Artikel ist wohl nicht zufällig hineingeraten», gibt er zu Protokoll. Allerdings stimmte im Nationalrat kein einziger SVP-Vertreter gegen das Gesetz. Vielleicht, weil der Vorschlag von der unverdächtigen Staatsschreibervereinigung kam.

Nicht auf zwei Hochzeiten tanzen

Ausserdem gab es schon seit 20 Jahren in Wahljahren keinen November-Abstimmungstermin mehr – auch auf Wunsch der Parteien. Sie wollten nicht auf zwei Hochzeiten tanzen; also gleichzeitig Wahl- und Abstimmungskampf führen müssen. Auch wollten sie nicht, dass eine Partei im Wahljahr einen Vorteil erhält. Es ist deshalb wahrscheinlich, dass der Bundesrat den Abstimmungstermin für die Durchsetzungsinitiative auf 2016 verlegt.

Audio
Volksabstimmung wohl erst im nächsten Jahr
aus HeuteMorgen vom 20.03.2015.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 31 Sekunden.

An einer Abstimmung erst im Februar oder Juni nächsten Jahres hat SVP-Präsident Brunner aber wenig Freude. Er argumentiert mit dem Volkswillen: Wenn der Bundesrat diesem gerecht werden möchte, «sollte er diese Abstimmung dem Volk schnellstmöglich unterbreiten», so Brunner.

Dabei geht es ihm nicht nur um einen Wahlkampfschlager. Wird erst 2016 über die Durchsetzungsinitiative abgestimmt, dann ist das Gesetz über die Ausschaffungsinitiative – das ja der Auslöser der SVP-Durchsetzungsinitiative war – bereits in Kraft. Bewährt es sich, dürfte das Volk wenig Interesse an einer härteren Durchsetzung und damit an einem Ja zur Durchsetzungsinitiative haben.

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