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Erbschaftssteuer-Initiative Der Wohnsitz bestimmt den Erbsteuersatz – ist das fair?

Bis anhin wird eine Steuer auf Nachlässen – wenn überhaupt – in den Kantonen eingezogen. Wird sie gerechter, wenn der Bund diese Steuer erhebt? Das Schweizer Stimmvolk entscheidet dies am 14. Juni 2015. Ein Blick auf die geltenden Steuerregimes zeigt, dass die Unterschiede tatsächlich gross sind.

Man könnte denken, dass es bei der Vorlage über die Einführung einer nationalen Erbschaftssteuer um eine Grundsatzfrage gehe: Soll vererbtes Vermögen besteuert werden? Doch abgesehen von einem Zentralschweizer Steuerparadies herrscht in dieser Frage in der Schweiz Konsens. Denn in allen Kantonen ausser im Kanton Schwyz werden Erbschaften besteuert. Im Kanton Obwalden trifft die Steuer nur Drittpersonen, keine Verwandten.

Schon dies zeigt: Die kantonalen Regelungen sind sehr unterschiedlich. Der überlebende Ehegatte ist jedoch einheitlich in allen Kantonen von der Erbschafts- und Schenkungssteuerpflicht befreit, mit Ausnahme des Kantons Solothurns, wo er eine Nachlasstaxe entrichten muss.

Verwandte ganz verschieden besteuert

In den Kantonen Appenzell Innerrhoden, Neuenburg, Solothurn und Waadt werden direkte Abkömmlinge des Erblassers, also Kinder und Grosskinder, besteuert. Am meisten abgeben müssen sie in der Waadt, nämlich bis zu 3,5 Prozent.

In zwölf von 26 Kantonen gehen die Eltern eines Erblassers steuerfrei aus, in den anderen werden sie besteuert. Die Spannweite der prozentuellen Belastung liegt dabei zwischen 2 Prozent in den Kantonen Schaffhausen und Zürich und möglichen 15 Prozent im Kanton Bern. Die Freibeträge liegen zwischen 2000 Franken im Kanton Basel-Stadt und 200‘000 Franken im Kanton Zürich.

Auch wie sehr Geschwister von Verstorbenen durch eine Erbschaftssteuer belastet werden, kommt sehr auf den Ort an, wo sie wohnen: Im Kanton Obwalden bezahlen sie gar keine Steuern, im Kanton Aargau sind bis zu 23 Prozent möglich, 22 Prozent in Appenzell Innerrhoden, im Kanton Zürich sind es 18 Prozent und im Kanton Zug ab 4 Prozent. Noch grösser sind die Unterschiede, wenn man die Besteuerung von Drittpersonen betrachtet: Während sie in Schwyz steuerfrei erben können, bezahlen sie im Kanton Neuenburg bis zu 45 Prozent Erbschaftssteuer.

Wie gerecht ist der Föderalismus?

Konkret bedeutet das, dass eine Drittperson, die 100‘000 Franken erbt, im Kanton Schwyz die gesamt Summe erhält, im Kanton Neuenburg aber nur 55‘000 Franken. Gegen diesen Föderalismus kämpft die Initiative, sie will den Steuersatz vereinheitlichen. Nach Annahme der Initiative würde der Steuersatz auf geerbten Vermögen schweizweit 20 Prozent betragen, bei einem Freibetrag von 2 Millionen Franken. Bezahlen müssten ihn alle Erben, auch die direkten Nachkommen oder die Eltern.

Wird die Initiative angenommen, erhielten bei obigem Beispiel von 100‘000 Franken die Erben in jedem Kanton die ganze Summe, egal ob sie verwandt sind oder nicht.

Eingriff in die Hoheitsrechte?

Dass die Initiative in die Hoheitsrechte der Kantone eingreifen will, ist ein Punkt, den der Bundesrat an der Vorlage bemängelt. Damit werde der Wille der Kantone missachtet, die Abkömmlinge von der Steuer auszunehmen.

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