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Erbschaftssteuer-Initiative Gehört ein Erbe der Familie oder auch ein bisschen dem Staat?

Die Initiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV» hat zum Ziel, das so genannte Volksvermögen in der Schweiz anders zu verteilen. Die Ärmeren sollen von den Erbschaften der Begüterten via AHV profitieren. Und Nachlässe von weniger als zwei Millionen Franken wären steuerfrei.

Das private Volksvermögen in der Schweiz beträgt laut dem Initiativkomitee 15‘000 Milliarden Franken. Davon gehörte im Jahr 2011 ein Anteil von 40 Prozent einem einzigen Prozent der Steuerzahlenden. Nimmt man die zwei reichsten Prozent der Steuerpflichtigen, besitzen sie einen Anteil von 50 Prozent am Volksvermögen in der Schweiz. Diese Berechnungen stammen von Angaben des eidgenössischen Steueramts, des Global Wealth Report der Credit Suisse und Magazins «Bilanz».

Dagegen besitzen rund 56 Prozent der Steuerpflichtigen gemäss der Steuerverwaltung weniger als 50‘000 Franken Vermögen, und 26 Prozent der Steuerpflichtigen besitzen überhaupt kein Vermögen. Diese Verteilung des Vermögens sei ungerecht, schreibt das Initiativkomitee der Erbschaftssteuer-Initiative. Es sieht einen Ansatz in der Reform des Erbschaftssteuerrechts mit rückwirkenden Bestimmungen zur Schenkungssteuer.

Der Vorschlag will ab einem Erbe von zwei Millionen Franken eine nationale Erbschaftssteuer einführen, die 20 Prozent betragen und deren Ertrag zu zwei Dritteln in die AHV fliesst und zu einem Drittel an die Kantone geht. Für KMUs und Landwirtschaftsbetriebe sollen andere Regeln gelten. Die bis anhin geltenden kantonalen Erbschafts- und Schenkungssteuern würden damit aufgehoben. Die Kantone würden die Finanzautonomie in diesem Bereich verlieren.

Ärmere Nachkommen erben weiter steuerfrei

Dass die direkten Nachkommen eines Erblassers bei Beträgen von über zwei Millionen nicht mehr steuerfrei beerbt würden, erachtet das Komitee als richtig; damit werde eine breitere Verteilung des Besitzes angestrebt. Denn die Steuerbefreiung von Abkömmlingen führe zu einer Konzentration des Vermögens in einzelnen Familien.

Um Familienunternehmen und KMU von diesem Effekt bewusst auszunehmen, wird das Parlament nach Annahme der Initiative einen Vererbungsfreibetrag festlegen, der gewährleistet, dass kleine und mittlere Betriebe steuerfrei an die nächste Generation übertragen werden können.

Entlastet würden bei Annahme der Initiative die kleinen und mittleren Erbschaften Dritter; da nur Nachlässe von mehr als zwei Millionen Franken besteuert würden, fielen sie unter diese Grenze.

Würden die Reichen wegziehen?

Der Bundesrat und das Parlament haben sich gegen die Initiative entschieden. Zwar erhielte die AHV von der Erbschafts- und Schenkungssteuer einen Zustupf, doch damit könnten die Finanzierungsprobleme nicht gelöst werden. Der Bundesrat hingegen wolle eine dauerhafte und nachhaltige Lösung für die AHV, wie er im Abstimmungsbüchlein schreibt.

Die Einschränkung der Finanzhoheit der Kantone will der Bundesrat nicht hinnehmen. Und er ist der Meinung, dass mit einer Regelung, wie sie das Initiativkomitee vorsieht, die Entscheidung der Kantone, direkte Abkömmlinge von einer Erbschaftssteuer zu befreien, umgangen wird.

Die Einführung einer einheitlichen Steuer von 20 Prozent auf Erbschaften von über zwei Millionen Franken würde bei den meisten Erbgängen zu einer höheren Steuerbelastung, und schlimmstenfalls würden die vermögenden Personen deshalb aus der Schweiz wegziehen oder gar nie in die Schweiz ziehen wollen, schreibt der Bundesrat. Auf den Standort Schweiz würde sich eine solche Entwicklung deshalb negativ auswirken.

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