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Legende: Am 14. Juni entscheidet das Stimmvolk über die Volksinitiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV». Colourbox
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Erbschaftssteuer-Initiative Erbschaftssteuer: Es träfe nur zwei Prozent der Steuerzahler

Seit den 1980er-Jahren hat die Vermögenskonzentration in der Schweiz stark zugenommen. 0,1 Prozent aller Steuerpflichtigen besitzen mittlerweile über 20 Prozent aller Vermögen. Die geplante nationale Erbschaftssteuer würde diese Akkumulation von Reichtum etwas bremsen.

In der Schweiz konzentrieren sich immer mehr Vermögen in immer weniger Händen. Diese Entwicklung hat 1980 begonnen und dauert an. Dadurch verschiebt sich das Verhältnis zwischen Einkommen, die mit Leistung erarbeitet wurden, und dem, was Nachkommen reicher Vorfahren leistungslos erben.

Video
«Wie Feudalsysteme» – Michael Hartmann übers Vererben
Aus ECO vom 27.04.2015.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 42 Sekunden.

Konzentration von Vermögen würde gebremst

Professor Michael Hartmann, Reichtums- und Elitenforscher, aus Deutschland sagt: «Wer etwas leistet, der wird dafür belohnt – dieses Motto verliert vollkommen an Bedeutung. Weil man sieht, dass diejenigen, die erben, viel mehr an Einkommen haben, ohne dafür etwas leisten zu müssen. Sie haben einfach Glück gehabt».

Die geplante Erbschaftssteuer würde diese stetige Konzentration von Vermögen etwas bremsen, indem sie 20 Prozent eines Erbes abschöpfen würde, das den Freibetrag von 2 Millionen Franken übersteigt.

Der Glaube, dass eine solche Steuer die Bevölkerung flächendeckend treffen würde, ist stark verbreitet, aber falsch. Ein Blick in die Vermögenssteuerstatistik des Bundes zeigt: Von über 5 Millionen Steuerpflichtigen wären von einer nationalen Erbschaftssteuer gerade einmal etwa 100‘000 Personen betroffen. Das sind etwa 2 Prozent. Und davon wiederum vor allem die obersten 0,1 Prozentpunkte der Vermögens-Millionäre bzw. – Milliardäre. Die Zahlenbasis stammt von 2011, neuere Zahlen sind nicht verfügbar.

«Unternehmen verkraften 10 bis 15 Prozent»

Ein Argument der Gegner: Das Vererben gesamter Unternehmen würde in einigen Fällen unmöglich gemacht, weil viel zu viel Geld abflösse.

Michael Hartmann ist überzeugt, dass wegen der Erbschaftssteuer keine Firma Bankrott ginge. Selbst Wirtschaftsjuristen sollen laut Hartmann hinter vorgehaltener Hand sagen, dass alle Unternehmen eine Erbschaftssteuer von 10 bis 15 Prozent verkraften würden. Die Steuer würde zudem auf zehn Jahre gestreckt.

Das Parlament könnte über die Bedingungen der Erbschaftssteuer für KMU – Höhe der Freibeträge, reduzierter Steuersatz – letztlich entscheiden.

Erbschaftssteuer: Darum geht es

Über die Volksinitiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV» wird am 14. Juni abgestimmt. Die Initiative verlangt die Einführung einer nationalen Erbschafts- und Schenkungssteuer von 20 Prozent. Steuerfrei sind Erbschaften und Schenkungen von insgesamt weniger als zwei Millionen Franken. Ist diese Grenze überschritten, sind Schenkungen steuerpflichtig – allerdings nur jene von mehr als 20'000 Franken. Keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer zahlen überlebende Ehegatten, eingetragene Partner und Partnerinnen sowie steuerbefreite juristische Personen. Um keine Arbeitsplätze zu gefährden, sind für die Vererbung von Unternehmen oder Landwirtschaftsbetrieben Erleichterungen vorgesehen.
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