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Dürfen Versicherungen Personen überwachen?
Aus Rendez-vous vom 08.11.2018. Bild: Keystone
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Unter Beobachtung «Nur Tote lachen gar nicht mehr»

Ein halbes Jahr lang war ihr ein Detektiv auf den Fersen. Er fand nichts, was auf Betrug hinwies. Eine Observierte erzählt.

Diesen Tag im Frühling 2008 vergisst die 34-jährige Frau – nennen wir sie Sara Berisha – nie wieder: Auf einer Autobahnausfahrt wird sie erst von hinten, dann seitlich gerammt. Sie wird in ihrem Auto eingeklemmt. Seit damals sei sie nicht mehr dieselbe, sagt die Serbin. Sie spricht nur gebrochen Deutsch.

Mein Leben ist ganz kaputt, ich bin jetzt eine andere Person, mit viel Schmerzen im Kopf und mit viel Angst.
Autor: Sara Berisha IV-Bezügerin nach Schleudertrauma

Schmerzen und psychische Probleme würden sie bis heute plagen, sagt Berisha. Doch die IV wies ihr Rentengesuch vor sieben Jahren ab. Eine Rolle spielten dabei auch die Beobachtungen einer privaten Überwachungsfirma. Dass sie beschattet wurde, erfährt Berisha im Nachhinein. Seither fühle sie sich verfolgt – schon nur, wenn jemand mit einer Kamera herumspaziere.

Nur den Rat der Psychiaterin befolgt

«Wenn jemand von mir mit einer Kamera Fotos macht, kommt mir immer der Gedanke, alle Leute beobachten mich», sagt sie. Beschattet wurde Berisha in einem Zeitraum von einem halben Jahr an insgesamt 17 Tagen. Der Versicherungsdetektiv dreht Videos, macht Fotos, schreibt Protokolle.

Etwa darüber, wie Berisha, kurz S. B., mit ihrer Familie in ein Einkaufszentrum gefahren wird: «Im Rietcenter suchen sie Otto's Warenposten auf und schauen sich diverse Artikel an. S.B. ist sichtlich gut gelaunt.» Berisha sagt, sie tue nur, wozu ihr die Psychiaterin geraten habe: hinausgehen, an die frische Luft, einkaufen. Nur habe sie davor mittlerweile Angst – weil sie sich beobachtet fühle. So gefährde die Observation von damals die Therapie von heute.

Nichts gefunden, was auf Betrug hinweist

Von Gesetzes wegen dürfte sie derzeit allerdings nicht beschattet werden. Überdies sprach ein kantonales Versicherungsgericht Berisha eine IV-Rente zu. Die Observation hiess das Gericht zwar gut. Aber die Ergebnisse seien bescheiden ausgefallen. Zwei Gutachten stellten fest: Das Überwachungsmaterial zeige nichts, was die Observierte als Betrügerin entlarven würde.

Berisha selber fragt sich noch heute, acht Jahre nach der Observation: «Darf ich noch hinausgehen? Darf ich draussen lachen?» Lakonisch kommentiert die 34-Jährige: «Wenn ich tot wäre, würde ich nicht laufen, nicht lachen und nicht reden.» Sie sei aber nicht tot. Nur Tote würden gar nicht mehr lachen.

BSV: «Die Observation ist reine Beobachtung»

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SRF News: Können Observationen aus Sicht des Bundesamtes für Sozialversicherungen auch schaden?

Rolf Camenzind, Sprecher des BSV: Sozialversicherungen sind verpflichtet, abzuklären, ob eine Leistung rechtmässig ausgerichtet wird. Leider gibt es immer wieder Fälle, in denen versucht wird, mit falschen Angaben eine Leistung zu bekommen. In diesen Fällen wird eine Observation durchgeführt, um herauszufinden, was wirklich wahr ist. Solche Observationen sind unangenehm für die Betroffenen, aber die Versicherungen sind verpflichtet, diese Abklärung zu machen.

Im IV-Bereich betrage die Aufklärungsquote rund 50 Prozent, steht im Abstimmungsbüchlein. Also in etwa 50 Prozent der Fälle werden Personen beobachtet, die sie sich nichts zuschulden haben kommen lassen. Sind 50 Prozent genug?

In den letzten Jahren war die Aufklärungsquote etwa 75 Prozent. Wir haben Erfahrungen gesammelt und daraus gelernt. Was man aber nicht sagen darf, ist, dass eine Observation nicht erfolgreich ist, wenn sie zum Ergebnis kommt, dass eine Leistung gerechtfertigt ist. Denn letztlich ist das Ziel, herauszufinden, was wahr ist. Und wenn die Observation ergibt, dass die Leistung berechtigt ist, so hat sie das Ziel erreicht.

In Observationsprotokollen sind auch immer wieder Banalitäten zu lesen, etwa welches Muster die Bluse einer Person habe oder dass die Person gut gelaunt sei. Dürfen IV-Bezüger nur schlechte Laune haben?

Es kann tatsächlich sehr banale Einträge haben, aber das können wir nicht beurteilen. Die Observation ist die reine Beobachtung. Der Detektiv hat nicht die Aufgabe, zu beurteilen, ob diese Beobachtung relevant ist oder nicht. Das ist die Aufgabe der Beurteilenden. Sie entscheiden, ob diese Beobachtung relevant ist für diesen Gesundheitsschaden oder nicht.

Das Gespräch führte Gaudenz Wacker.

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