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Abzocker-Initiative Minder hält an der Abzocker-Initiative fest

Das Volk kann über die Abzocker-Initiative abstimmen. Thomas Minder hält am Volksbegehren fest. Dies sagte er in einem Interview mit den Zeitungen «Bund» und «Tages-Anzeiger». Hunderte von E-Mails aus der Bevölkerung hätten ihn zum Weitermachen bewogen.

Hinzu kommt, dass Thomas Minder den indirekten Gegenvorschlag für ungenügend hält. Dieser nehme lediglich einen Teil der Forderungen der Initiative auf, sagte der Schaffhauser Ständerat, der als Parteiloser in der SVP-Fraktion politisiert.

Dafür nimmt Minder auch in Kauf, gegen die bürgerlichen Parteien antreten zu müssen. Bei der bürgerlichen Basis geniesse das Anliegen viel Sympathie.

Minder zeigt sich in dem Interview zuversichtlich, die Abstimmung zu gewinnen. «Sonst würde ich es nicht versuchen», sagte der Unternehmer. Es werde aber schwierig, wenn Economiesuisse 20 Millionen in den Abstimmungskampf stecke «und an jedem Baum ein Plakat hängt».

Das Volk hat die Wahl

Die Stimmbürger können nun zwischen der strenger formulierten Initiative und der etwas weniger strengen Gesetzesrevision wählen. Die Revision haben die eidgenössischen Räte als indirekten Gegenvorschlag beschlossen.

Der indirekte Gegenvorschlag tritt dann in Kraft, wenn die Initiative in der Volksabstimmung abgelehnt wird. Er erfüllt einige Forderungen der Initiative, lässt den Aktionären aber insgesamt mehr Spielraum.

Unterschiede gibt es bei den Abgangsentschädigungen und Vorauszahlungen. Die Initiative will goldene Fallschirme vollständig verbieten, der Gegenvorschlag hingegen erlaubt Ausnahmen.

Aktionäre im Zentrum

Zu den zentralen Forderungen der Initiative gehört auch, dass die Aktionäre börsenkotierter Unternehmen jährlich über die Gesamtsumme der Vergütungen des Verwaltungsrats, des Beirats und der Geschäftsleitung abstimmen sollen.

Dies sieht der indirekte Gegenvorschlag zwar auch vor. Bei den Löhnen der Geschäftsleitung sollen die Aktionäre aber via Statuten selbst entscheiden können, ob die Abstimmung bindende oder konsultative Wirkung hat.

Auch bei der Wahl der Verwaltungsratsmitglieder ist die Initiative strenger. Sie fordert, dass die Verwaltungsratsmitglieder und der Verwaltungsratspräsident jährlich durch die Generalversammlung gewählt werden müssen. Gemäss dem Gegenvorschlag können die Aktionäre in den Statuten auch eine zwei- oder dreijährige Amtsdauer festlegen.

Bonussteuer zuvor versenkt

In der Sommersession hatte das Parlament die Bonussteuer versenkt. Sie wurde ursprünglich als direkter Gegenvorschlag zur Abzocker-Initiative lanciert. Mit der Bonussteuer hätten Unternehmen Vergütungen über drei Millionen Franken nicht länger von den Steuern abziehen können.

Sowohl die Initiative als auch der indirekte Gegenvorschlag wollen hingegen Lohn- und Bonusexzesse in erster Linie durch die Stärkung der Aktionärsrechte eindämmen. Verstösse gegen die neuen Bestimmungen sollen gemäss Initiative mit Freiheits- und Geldstrafen geahndet werden. Der indirekte Gegenvorschlag verzichtet auf die Formulierung spezieller Strafbestimmungen.

Was Boni, Renten und Krediten für Verwaltungsrat und Geschäftsleitung betrifft, ähneln sich Initiative und indirekter Gegenvorschlag: Das Parlament hat bereits festgelegt, dass diese Punkte im Vergütungsreglement zu regeln sind. Darüber stimmen die Aktionäre ab. Die Initiative fordert zusätzlich eine Regelung in den Statuten.

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