Zum Inhalt springen

Abzocker-Initiative Pro und Kontra der Abzocker-Initiative

Seit fünf Jahren kämpft der Kleinunternehmer Thomas Minder leidenschaftlich «gegen die Abzockerei». Genau so engagiert zeigt sich auch die Gegenseite. Der Abstimmungskampf geht nun in die heisse Phase. Eine Übersicht über Pro und Kontra der Kontrahenten und wie es nach der Abstimmung weitergeht.

Die wichtigsten Befürworter

Box aufklappen Box zuklappen

Parteien:  National: SP, Grüne. Regional: SVP u.a. Kanton Zürich, Schaffhausen, St. Gallen, FDP des Kantons Luzern, Grünliberale des Kantons Zürich.

Verbände:  Bund der Steuerzahler, Kaufmännischer Verband Schweiz, Travail Suisse

Das sagen die Befürworter:

  • Die Initiative bringt markant verbesserte Aktionärsdemokratie und -rechte. Konsultative Umfragen zu den Entschädigungen bewirkten bisher nichts.
  • Die Initiative bringt einen Standortvorteil: Seit der Lancierung der Initiative haben viele internationale Firmen ihren Hauptsitz in die Schweiz verlegt..
  • Eine schnelle Umsetzung der Volksinitiative garantiert: Der Bundesrat muss innerhalb eines Jahres die Ausführungsbestimmungen erlassen.
  • Beim Gegenvorschlag bleiben Hintertüren und Schlupflöcher sperrangelweit geöffnet: Nur etwa 38 Prozent der Initiativ-Forderungen wurden übernommen.
  • Das Obligationenrecht wird mehrmals jährlich revidiert: Der Gegenvorschlag würde im Nu wieder geändert und noch mehr verwässert.
  • Zentrale Artikel des Gegenvorschlags stammen von Lobbyisten der Economiesuisse und somit von den Abzockern selbst.

Die wichtigsten Gegner

Box aufklappen Box zuklappen

Bundesrat, National- und Ständerat.

Parteien:  SVP, CVP, FDP, BDP

Verbände: Economiesuisse

Das sagen die Gegner:

  • Die Initiative gefährdet das Erfolgsmodell Schweiz und setzt Arbeitsplätze aufs Spiel.
  • Die Initiative erhöht die Kosten und die Bürokratie für unsere Unternehmen. Überrissene Löhne oder Boni verhindert sie aber nicht.
  • Die Initiative schränkt die Unternehmer stark in ihrer Handlungsfähigkeit ein.
  • Die Initiative geht punkto Regulierung des Aktienrechts weit über alle anderen relevanten Länder hinaus. Sie macht aus dem Schweizer Aktienrecht das starrste der Welt.
  • Die Initiative trifft auch die kleinen und mittleren Unternehmen. Zwar gilt sie formal nur für die börsenkotierten Unternehmen. Doch in der Schweiz sind Grosse und Kleine eng miteinander verbunden. Das dürfen wir nicht aufs Spiel setzen.
  • Die Initiative bringt eine teure und unsinnige Bürokratie für Pensionskassen. Dieses Geld fehlt dann bei unseren Renten.
  • Nur bei einem Nein zur Minder-Initiative tritt der breit abgestützte Gegenvorschlag des Parlaments in Kraft. Dieser erreicht das Ziel und wirkt schneller gegen Abzockerei.

So funktioniert die Abstimmung:

Bis wann die Initiative genau ihre Wirkung entfaltet, ist unklar. Die Initianten setzen dem Bundesrat eine Frist von 12 Monaten nach einer Annahme, um die erforderlichen Ausführungsbestimmungen zu erlassen. Somit ist es denkbar, dass die Regierung etwa auf Anfang 2015 hin die Forderungen der Initiative mittels Verordnung umsetzt. Diese wäre in Kraft, bis das Parlament ein Gesetz zur Umsetzung der Initiative ausarbeitet – und darin möglicherweise die Vorlage des Bundesrates korrigiert.

Bei einem Nein zur Volksinitiative tritt der indirekte Gegenvorschlag in Kraft – aber nicht unmittelbar nach der Abstimmung vom 3. März. Einige Monate vergehen, bis das Gesetz im Bundesblatt veröffentlicht wird, dann gibt es eine Referendumsfrist von weiteren drei Monaten. Der Gegenvorschlag sieht darüber hinaus eine Frist von zwei Jahren für die Umsetzung vor. Das neue Gesetz würde somit frühestens Ende 2015 voll greifen.

Meistgelesene Artikel