- «Flegel-Passagiere» sollen künftig einfacher rechtlich belangt werden können.
- Der Nationalrat hat als Erstrat die entsprechende Anpassung des sogenannten Abkommens von Tokio einstimmig gutgeheissen.
Sogenannte «Unruly passengers» stellten die Luftfahrt in den vergangenen Jahren zunehmend vor Probleme. In mehreren Fällen gefährdete dies die Sicherheit des Flugzeugs. Vereinzelt mussten sogar ungeplante Zwischenlandungen eingelegt werden, um störende Personen abzusetzen.
Das Protokoll ist Teil multilateraler Rechtsvorschriften der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO), bei der die Schweiz Mitglied ist.
Schadenersatzansprüche vorgesehen
Neu ist eine obligatorische Gerichtsbarkeit für Halter- und für Lande-Staaten vorgesehen. Es enthält auch eine Liste der schwersten Straftaten. Ausserdem sind Schadenersatzansprüche gegenüber der Person vorgesehen, die wegen ihres Verhaltens ausgeladen werden musste.
Die Anpassung des Protokolls trage der wachsenden Anzahl renitenter Fluggäste Rechnung, so Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga. Das Geschäft geht nun an den Ständerat.