Das geänderte Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) mit einer geräteunabhängigen Gebührenpflicht ist einen Schritt weiter. Der Ständerat hat heute die Vorlage mit 25 zu 11 Stimmen bei fünf Enthaltungen genehmigt.
Bereits in der Frühlingssession hatte die grosse Kammer das neue und mit dem zunehmenden Internetkonsum begründete System gebilligt. Dafür soll die Empfangsgebühr von heute 462 auf 400 Franken sinken. Eine fünfjährige Übergangsfrist für Haushalte ohne Empfangsmöglichkeit strich der Ständerat wieder aus der Vorlage. Dieses «Opting-out» hatte die grosse Kammer im Frühling beschlossen.
Wohin mit den Überschüssen?
Mit 33 zu vier Stimmen hielt der Ständerat zudem daran fest, dass die Überschüsse aus dem Gebührensplitting für die Aus- und Weiterbildung von Angestellten sowie zur Förderung neuer Verbreitungstechnologien und digitaler Fernsehproduktionsverfahren verwendet werden sollen.
Der Ständerat stellt sich damit gegen Bundesrat und Nationalrat, die die Mittel den Gebührenzahlenden zurückgeben wollen. 14 Franken für den Einzelnen seien nicht viel und der administrative Aufwand sei beträchtlich, argumentierte der Kommissionssprecher.
Zur Verwendung von Überschüssen gebe es immer gute Ideen, entgegnete Medienministerin Doris Leuthard. Die einmalige Rückerstattung von ein paar Millionen Franken erscheine ihr nicht nachaltig. Sie halte auch die Verwendung für Aus- und Weiterbildung «nicht so zielführend.»
Leuthard: Wer heute nichts zahlt, verhält sich gesetzeswidrig
Nach einer über einstündigen Eintretensdebatte hatte zuvor der Rat eine Rückweisung des geänderten RTVG an die Kommission mit 31 zu 13 Stimmen abgelehnt. Hans Altherr (FDP/AR) verlangte damit vergeblich ein vereinfachtes Gebührenerhebungssystem, das Firmen im bisherigen Rahmen belastet und Ausnahmen von der Gebührenpflicht vorsieht.
Ein neues Abgabesystem sei notwendig, betonte Leuthard. Sie kritisierte die Aufregung einiger Politiker, die sich über die Gebühren echauffierten: «Sie alle haben einen vom Bund finanzierten Laptop. Sie alle haben ein Smartphone, also ein Empfangsgerät. Wenn heute jemand von Ihnen keine Abgabe bezahlt, verhält er sich gesetzeswidrig.»