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Bundesrat will Google für Artikelvorschauen zur Kasse bitten
Aus Echo der Zeit vom 24.05.2023. Bild: Screenshot Google
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Änderungen im Urheberrecht Bundesrat: Vorschauen im Internet sollen neu vergütet werden

  • Der Bundesrat will das Urheberrechtsgesetz in Bezug auf Online-Medien anpassen. Er gibt einen entsprechenden Vorschlag in die Vernehmlassung.
  • Er schlägt vor, dass Onlinedienste die Medienunternehmen für sogenannte Snippets entschädigen sollen. Snippets sind kurze Textvorschauen oder ein kurzer Textauszug.
  • Offen lässt der Bundesrat, ob auch das Teilen von Snippets durch Nutzerinnen und Nutzer sozialer Medien zu einer Vergütungspflicht der Anbieter führt. Dazu liegen zwei Varianten vor.

Mit der Digitalisierung habe sich die öffentliche Debatte – die ein wichtiger Bestandteil von Demokratien sei – zu einem wesentlichen Teil ins Internet verlagert, schreibt der Bundesrat in einer Medienmitteilung. Die Angebote von Suchmaschinen, sozialen Medien und Multimediaplattformen stammen meistens aus publizistischen Medien wie zum Beispiel Zeitungen und Onlinepublikationen. Deren Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Nicht geschützt sind bis anhin aber Text- und Bildvorschauen, sogenannte Snippets. Für diese erhalten Medienunternehmen und Medienschaffende zurzeit keine Vergütung bei Nutzung ihrer Leistungen.

Um dies zu ändern, schlägt der Bundesrat nun vor, dass grosse Onlinedienste den Medienunternehmen für die Nutzung von Snippets eine Vergütung entrichten müssen. Zeigt beispielsweise eine grosse Suchmaschine in ihren Suchresultaten Ausschnitte aus Zeitungsartikeln, soll der Onlinedienst dafür künftig eine Vergütung bezahlen.

Vergütungspflichtig wären ausschliesslich Onlinedienste, die eine durchschnittliche Zahl von Nutzerinnen und Nutzern von mindestens zehn Prozent der Schweizer Bevölkerung pro Jahr aufweisen. Die Verwertung der Rechte an den Medieninhalten soll über eine Verwertungsgesellschaft erfolgen.

Für Nutzerinnen und Nutzer ändert sich nichts

Vergütungsfrei bleibt im Vorschlag des Bundesrats das Setzen von reinen Hyperlinks. Hyperlinks sind Verknüpfungen mit einer anderen Datei oder Verknüpfungen in derselben Datei, die per Mausklick aktiviert werden können.

Ob beim Teilen von Snippets eine Vergütungspflicht entsteht, hat der Bundesrat noch nicht entschieden, er schlägt dazu zwei mögliche Varianten vor. Für die Internetnutzerinnen und Internetnutzer sollen die neuen Regelungen keine Konsequenzen haben. Die Vernehmlassung dauert bis am 15. September.

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Aus dem Archiv: Auch die EU hat ihr Urheberrecht geändert.
Aus Tagesschau vom 26.03.2019.
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SRF 4 News, 24.05,2023, 12 Uhr;

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