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Ärztliche Leistungen «Der Bund macht Einsparungen bei Tarmed zunichte»

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Grundkonsultation beim Arzt soll künftig maximal 20 Minuten dauern dürfen. Das hat der Bundesrat entschieden.
  • Diese Obergrenze darf jedoch bei komplexen Fällen gesprengt werden, wenn sie im Nachhinein in der Patientenakte begründet wird.
  • Krankenkassen befürchten, dass die Einsparungen bei Tarmed dadurch zunichte gemacht würden.

Der Bundesrat hat bewusst auf eine detailierte Eingrenzung verzichtet, um dem Arzt die medizinische Entscheidung zu überlassen, ab wann von einem komplexen Fall gesprochen wird. Dauert eine Konsultation länger als 20 Minuten muss der Arzt dies im Nachhinein in der Patientenakte begründen können.

Pius Zängerle, Direktor des Krankenkassenverbands curafutura, kritisiert dies scharf. Es sei ein Freipass für Ärzte, jede Behandlung in die Länge ziehen und damit mehr Geld verdienen zu können. Der Bund begehe einen Kapitalfehler. Damit gefährde er den Eingriff in den Ärztetarif Tarmed, der auf den 1. Januar umgesetzt wird. Der Bundesrat will damit Kosten in der Höhe von 470 Millionen Franken einsparen.

Krankenkassen würden Kontrolle verlieren

Man müsse davon ausgehen, dass die versprochenen Einsparungen so nicht realisiert werden könnten, sagt Pius Zängerle weiter. Ausserdem entziehe man den Krankenkassen die Kontrolle, wenn diese erst im Nachhinein überprüfen könnten, für welche Patienten die Sprechstunde länger gedauert habe.

Das Bundesamt für Gesundheit widerspricht: Die Krankenkassen könnten jederzeit bei den Ärzten nachfragen, weshalb eine Konsultation länger gedauert habe. Zudem überwache auch der Bund die Kosten der ärztlichen Sprechstunden mit dem neuen System.

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