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AHV-Rechnungsfehler Grüne reichen Abstimmungsbeschwerde zum Frauenrentenalter ein

  • Die Grüne Partei reicht nach der falschen Finanzprognose des Bundes zur AHV eine Beschwerde gegen die Frauenrentenalter-Abstimmung ein.
  • Dies hat die Geschäftsleitung der Grünen entschieden, wie Generalsekretärin Rahel Estermann gegenüber SRF und Keystone-SDA sagte.

Zuvor hatten die Tamedia-Zeitungen berichtet, dass sich die Grünen definitiv zu einer Beschwerde entschieden haben. Nach Bekanntwerden der Berechnungspanne hat die Partei bis Freitag Zeit, eine Abstimmungsbeschwerde einzureichen.

Um 14 Milliarden bessere AHV-Prognose

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Wie das  Bundesamt für Sozialversicherungen am Dienstag bekannt gab, geht es der AHV besser als bisher angenommen : Für die Jahre 2024 und 2025 geht das BSV jetzt von einem positiven Umlageergebnis aus. Ab 2026 wird die AHV nach der Einführung der 13. AHV-Rente rote Zahlen schreiben. Die Defizite werden aber geringer ausfallen als bisher erwartet.

Die Ausgaben der AHV wurden durch die Berechnungsfehler zu hoch ausgewiesen. Für die Jahre 2024, 2025 und 2026 sind die Korrekturen laut BSV aber unbedeutend. 2027 liegt die Überschätzung bei 500 Millionen Franken. 2028 dürften die effektiven Ausgaben 900 Millionen Franken tiefer ausfallen, 2029 knapp 1.3 Milliarden, 2030 wird die Differenz gut 1.8 Milliarden Franken betragen, 2031 bereits 2.5 Milliarden Franken und 2032 3.1 Milliarden Franken. 2033 schliesslich wären es dann 4 Milliarden Franken. Zusammen macht das dann bis 2033 einen Fehlbetrag von 14 Milliarden Franken aus, wie zunächst  Infosperber  berichtet hatte.

Die Beschwerde werde von Privatpersonen in den Kantonen Genf und Zürich eingereicht, sagte Generalsekretärin Rahel Estermann der SDA-Keystone. Erste Instanz in der Sache sind die Kantone. Danach kann ein Entscheid ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Um Milliarden Franken verrechnet

Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hatte die AHV-Ausgaben von 2027 bis 2033 insgesamt rund 14 Milliarden Franken zu hoch berechnet. Das zeigen Zahlen, die das BSV am Dienstag bekannt gab.

Lias Mazzone vor dem grünen Hintergrund mit dem Parteilogo.
Legende: «Die Frauen in der Schweiz wurden um ein Jahr Rente betrogen», begründet Lisa Mazzone, Präsidentin der Grünen, die Abstimmungsbeschwerde ihrer Partei. KEYSTONE / Peter Schneider

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB), die Grünen und die SP-Frauen stellten daraufhin die Abstimmung über die Erhöhung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 Jahre im Jahr 2022 infrage. Sie forderten eine Wiederholung der Volksabstimmung.

Abstimmungsresultat: Ja zu den AHV-Vorlagen

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Am 25.09.2022 haben 50.6 Prozent der Stimmenden sich für die Erhöhung des Frauenrentenalters ausgesprochen (AHV-Reform 21).

Das Ja ist äusserst knapp ausgefallen. Bei der Vorlage war die Schweiz klar gespalten. Die Deutschschweizer Kantone sagten bis auf Basel-Stadt und Schaffhausen Ja zur Reform. In der Westschweiz und im Tessin dagegen war die Ablehnung deutlich bis wuchtig. Im Kanton Jura sagten gerade mal 29 Prozent der Stimmenden Ja zur Reform.

Die Grünen haben erklärt, die damalige Abstimmungsvorlage sei letztlich nur von einer hauchdünnen Mehrheit der Stimmenden von 50.5 Prozent und auf Basis von falschen Zahlen des Bundesrats angenommen worden.

Auch SP-Frauen diskutieren Beschwerde

Die SP-Frauen wollen am Donnerstag darüber diskutieren und einen Entscheid über eine Abstimmungsbeschwerde fällen, wie Tamara Funiciello, Co-Präsidentin der SP-Frauen, auf Anfrage erklärte.

Staatsrechtler schätzen die Chancen einer Beschwerde unterschiedlich ein.

SRF 4 News, 07.08.2024, 17:00 Uhr ; 

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