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Schweiz AHV-Sperre für Auslandschweizer – hoher Preis für Freizügigkeit

Auslandschweizern in EU- und EFTA-Ländern ist der Zugang zur freiwilligen AHV versperrt. «Nicht mehr personenfreizügigkeitskonform», sagten Bund und Parlament 2001 mit den Bilateralen. Für zwei Drittel aller Betroffenen bedeutet das grosse Einbussen im Alter. Die Chancen auf Besserung sind gering.

Kaspar Akermann wird voraussichtlich im Jahre 2046 pensioniert. Er geht davon aus, dass seine AHV-Rente dereinst eher mager ausfallen wird. Grund: Der heute 35-jährige Entwicklungshilfe-Spezialist hat mehrere Jahre für deutsche und französische Organisationen gearbeitet. In beiden Fällen war er nach eigenen Angaben schlecht bezahlt, zahlte Minimalbeiträge an die Sozialversicherungen der jeweiligen Länder und hat jetzt Beitragslücken in der Schweiz.

Eiffelturm.
Legende: Düstere Rentenaussichten: Fast zwei Drittel der Auslandschweizer leben in einem EU- oder EFTA-Land. Keystone/Archiv

Denn freiwillig ins Schweizer Rentensystem einzahlen sei für Auslandschweizerinnen und Schweizer nicht möglich, wenn sie in einem EU- oder EFTA-Land leben, erklärt Sara Mastantuoni, Co-Direktorin der Auslandschweizer-Organisation ASO: «Die freiwillige AHV wurde 2001 revidiert, als die bilateralen Abkommen mit der EU abgeschlossen wurden. Bund und Parlament befanden, dass die freiwillige AHV nicht mehr personenfreizügigkeitskonform sei.»

Die damalige Theorie: Man bezahlt Sozialabgaben dort, wo man arbeitet, und erhält dann auch von dort einmal die Altersrente. Freiwillige Beiträge in die Schweizer AHV und dann dereinst eine volle AHV-Rente seien nicht mehr möglich und auch nicht mehr nötig.

Auch viele Nichterwerbstätige betroffen

Doch das bleibt für sehr viele Auslandschweizerinnen und -schweizer in EU-Ländern blosse Theorie: Betroffen sind laut Mastantuoni zum Beispiel auch Hausfrauen in Italien. Als Nichterwerbstätige können nicht ins italienische Sozialsystem einzahlen, aber auch nicht ins schweizerische, weil sie in einem EU-Land leben.

Treffen kann es aber etwa auch einen Schweizer Wissenschaftler, der in den USA arbeitet und dort wahrscheinlich in die freiwillige AHV einzahlen kann und wird. Wechselt er dann aber für einige Zeit an eine Universität oder in ein Unternehmen in der EU, geht das nicht mehr. Selbst wenn er in die USA zurückkehrt, bleibt ihm der Zugang zur freiwilligen AHV versperrt: Denn eine der Voraussetzungen ist, dass er im Voraus fünf Jahre versichert gewesen ist.

Mastantuoni betont, dass es sich hier nicht um ein paar wenige Spezialfälle handle. Potenziell seien alle der über 460'000 Schweizer Bürgerinnen und Bürger im EU-Ausland betroffen. Also gerade jene Gruppe, die von der Personenfreizügigkeit profitiert.

Potenziell sind alle über 460'000 Schweizer Bürgerinnen und Bürger im EU-Ausland betroffen.
Autor: Sara Mastantuoni Co-Direktorin der Auslandschweizer-Organisation ASO

Auslandschweizerrat nimmt Thema auf

Der Auslandschweizerrat, so etwas wie das Parlament der sogenannten 5. Schweiz, tagt am Wochenende in Brunnen und will dort Verbesserungsvorschläge bei der freiwilligen AHV ausarbeiten.

Audio
Magere Altersrente für Schweizer und Schweizerinnen in der EU
aus Rendez-vous vom 15.04.2016. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 55 Sekunden.

Man müsse darüber reden, findet auch SP-Nationalrat Carlo Sommaruga. Er verstehe, dass die Lage nicht befriedigend sei. Allerdings könne es schwierig werden, die aktuelle Gesetzeslage zu ändern, denn hier habe auch die EU mitzureden.

Privatversicherung als einziger Ausweg?

Bleibt also das Fazit: Wollen Auslandschweizer in der EU einmal eine anständige Altersrente, müssen sie sich wohl teuer privat versichern. Für Entwicklungshilfe-Experte Akermann ist das nicht wirklich eine Option: «Das Problem ist, dass das Geld im Moment fehlt. Mit Mitte 30 ist die Rente auch noch relativ weit weg und ich habe noch andere Prioritäten.»

Den Preis dafür wird er wahrscheinlich in 30 Jahren bezahlen – mit einer mageren Rente beim Eintritt ins Pensionsalter.

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