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Aktienkauf-Streit FC Luzern FCL-Grossaktionär Bernhard Alpstaeg wegen Nötigung vor Gericht

  • FCL-Verwaltungsrat Bernhard Alpstaeg muss sich vor dem Luzerner Kriminalgericht verantworten.
  • Die Vorwürfe lauten Nötigung und versuchte ungetreue Geschäftsbesorgung.
  • Bernhard Alpsteag soll sich die Aktienmehrheit am FC Luzern mit Drohungen und durch Verwirrung des Verwaltungsrats gesichert haben.

Grund für den Prozess vor Kriminalgericht ist ein Strafbefehl, den Bernhard Alpstaeg nicht akzeptieren wollte. Darin wurde er der Nötigung und der versuchten ungetreuen Geschäftsbesorgung schuldig gesprochen. Dies im Zusammenhang mit dem Kauf von Aktien am FC Luzern und an dessen Stadion auf der Luzernern Allmend.

Drohungen und fehlende Informationen

Bernhard Alpstaeg ist selbst Verwaltungsrat der FCL-Holding. Bis 2019 hielt er 27 Prozent der Aktien am Club. Dann kauft er weiteres Aktienpaket und hielt mit 52 Prozent der Aktien die Mehrheit.

Eigentlich hätte die FCL-Holding die Aktien selbst kaufen und weiterverkaufen wollen. Alpstaeg habe die anderen Verwaltungsräte aber genötigt, ihn die Aktien kaufen zu lassen. Im Strafbefehl ist die Rede von Mails und Gesprächen. Darin soll Alpstaeg gedroht haben.

Banner mit Text 'Zäme meh als 52%' in Fussballstadion über leeren Sitzreihen.
Legende: Der Aktionarsstreit beschäftigte auch die Fans des FCL – hier ein Spruchband über der Fankurve nach einem Meisterschaftsspiel 2023. KEYSTONE/Philipp Schmidli

Für den Aktienkauf gehe er durch alle gerichtlichen Instanzen, so Alpstaeg. Dies auch zum Leid des FCL. Dabei werde «dreckige Wäsche gewaschen». Es gebe «sexuelle Verfehlungen» der anderen Verwaltungsräte, die so an die Öffentlichkeit kämen.

Beim Vorwurf der versuchten ungetreuen Geschäftsbesorgung geht es um Aktien am FCL-Stadion. Auch hier übernahm Alpstaeg 2019 die Mehrheit. Allerdings hätte die FCL-Holding ein Vorkaufsrecht gehabt. Laut Strafbefehl wusste dies Bernhard Alpstaeg. Er habe die anderen Verwaltungsräte nicht informiert, was aber seine Pflicht gewesen wäre.

«Massive Druckversuche»

Die Staatsanwaltschaft bezeichnete das Vorgehen von Berhard Alpstaeg als «massive Druckversuche». Er habe «gezielt Leid zufügen» wollen. Seine Äusserungen seinen als «eindeutige Drohung mit Nachteilen» zu werten, die die anderen Verwaltungsräte ernst nahmen.

Männer in Anzügen gehen draussen auf einem Gehweg.
Legende: Der Präsident des FC Luzern Josef Bieri mit seiner Delegation auf dem Weg zum Kriminalgericht, wo der Strafbefehl von Bernhard Alpstaeg verhandelt wurde. KEYSTONE/Urs Flueeler

Mit dem Erwerb der FCL-Stadionaktien habe Amstaeg seinen Einfluss stärken wollen, urteilt die Staatsanwaltschaft. «Er ging gezielt und planbar vor» und habe aus egoistischer und finanzieller Natur gehandelt. Dem FCL sei ein grosser finanzieller Schaden entstanden.

Verteidigung sieht Alpstaeg als «Opfer»

Der Verteidiger forderte einen Freispruch für den FCL-Aktionär. In seinem Plädoyer sagte er, die Vorwürfe der Nötigung und der versuchten ungetreuen Geschäftsbesorgung seien unbegründet. «Sie hören von uns eine ganz andere Geschichte. Alles, was am Morgen gesagt wurde, war vollkommen beweisbefreit», sagte der Verteidiger zu Beginn seines Plädoyers, das insgesamt dreieinhalb Stunden dauerte. Alpstaeg sei ein Opfer von den Machtkämpfen beim FC Luzern gewesen. Der Vorwurf der Nötigung sei unbegründet. Der Verwaltungsrat habe einen Plan ausgeheckt, um Alpstaeg zu bodigen.

Drei Personen beim Wareneingang eines Gebäudes mit Glastür.
Legende: Bernhard Alpstaeg beim Betreten des Kriminalgerichts durch den Hintereingang, er wurde von Sicherheitsleuten abgeschirmt. Keystone/Urs Flüeler

Der Anwalt von Alpstaeg sagte weiter, der Beschuldigte sei in der Öffentlichkeit aufs Massivste diffamiert und durch den Dreck gezogen worden. Er hielt fest, dass der Beschuldigte nie einen Privatdetektiv beauftragt habe, die FCL-Aktionäre zu überwachen. Ebenso habe er keine E-Mails ausgewertet. «Es gibt dazu keine Zeugen und keinen Hinweis in den Unterlagen», sagte der Anwalt.

Das Urteil im Prozess wird am 13. Juni erwartet. Für Bernhard Alpstaeg gilt die Unschuldsvermutung.

Regionaljournal Zentralschweiz, 28.05.2025, 06:31 ; 

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