Zum Inhalt springen

AKW-Betreiber werden entlastet Sicherheitszuschlag für Atomausstieg soll wegfallen

Bundesrat gibt Swissnuclear recht: Die Risiken sind mit veranschlagten Gesamtkosten von 24,6 Milliarden Franken gedeckt.

Darum geht es: 24.6 Milliarden Franken soll der Atomausstieg, also die Stilllegung für fünf AKWs in der Schweiz und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle, kosten. Diesen Betrag legte das Energiedepartement bereits im Frühling fest und stützte sich dabei auf eine Kostenstudie der AKW-Betreiber. Diese müssen die Kosten übernehmen und zahlen dafür in einen Stilllegungs- und Entsorgungsfonds ein.

Der umstrittene Zuschlag: Bereits vor drei Jahren hatte der Bundesrat zum Ärger der Branche einen Sicherheitszuschlag von 30 Prozent auf den Endkosten eingeführt, weil er eine Finanzierungslücke befürchtete. Die Branche kritisierte, dass der Betrag zu hoch angesetzt sei.

Die geplante Entlastung: Mit dem heutigen Entscheid kommt der Bundesrat nun den AKW-Betreibern entgegen und will den Sicherheitszuschlag aufgrund neuer Erkenntnisse wieder abschaffen. Der pauschale Zuschlag lasse sich nicht mehr rechtfertigen», sagt Marianne Zünd, Sprecherin im Bundesamt für Energie (BFE). Denn die Studie der Betreiber beinhalte bereits Risiken und Unsicherheiten und bewerte diese mit Zuschlägen von letztlich 38 Prozent: «Eine doppelte Absicherung der Risiken ist nicht gerechtfertigt.»

Branche reagiert erfreut: Der Branchenverband der Kernkraftwerksbetreiber Swissnuclear begrüsst die geplante Streichung. Der Zuschlag sei schlicht nicht mehr nötig. Vier AKW-Betreiber hatten erst vor kurzem gegen den Zuschlag prozessiert, waren aber vor Bundesverwaltungsgericht abgeblitzt. Allerdings beurteilte im Sommer auch die Eidgenössische Finanzkontrolle den Zuschlag als zu hoch.

Kritik der Energiestiftung: Die Schweizerische Energiestiftung (SES) kritisiert des Vorhaben. Damit steige das Risiko, dass am Ende nicht die AKW-Betreiber, sondern die Steuerzahlenden für den Atomausstieg aufkommen müssten, teilt die Umweltorganisation mit. Betroffene können sich jetzt bis zum März 2019 zu den Plänen des Bundesrats äussern.

Meistgelesene Artikel