- Der Chef der St. Galler Regionalpolizei hatte einen Selbstunfall.
- Es wurden mehrere Verfahren eingeleitet.
- Der 63-Jährige ist für 22 Polizeistationen, 4 Stützpunkte und über 400 uniformierte Polizistinnen und Polizisten zuständig.
Letzten Mittwoch meldete die Kantonspolizei St. Gallen einen unspektakulären Unfall. Dieser gibt nun trotzdem zu reden: Der Blick machte am Wochenende publik, dass es sich bei dem Mann um den Chef der St. Galler Regionalpolizei handelt. Er rammte unter Alkoholeinfluss einen Anhänger.
Gleicher Umgang mit dem Chef bei der Kontrolle
Polizeisprecher Hanspeter Krüsi bestätigt gegenüber SRF den Vorfall und sagt, man habe die Öffentlichkeit über eine Medienmitteilung auf gleiche Weise informiert, wie es bei solchen Unfällen üblich ist. Auch bei der Abwicklung vor Ort hätten die Polizistinnen und Polizisten bei ihrem Chef alles so gemacht wie auch in anderen Fällen.
Anders als sonst wurde in der Medienmitteilung jedoch die Höhe des Alkoholwerts nicht erwähnt. «Bevor er ins Spital transportiert wurde, hat man mit ihm einen Atem-Alkoholtest durchgeführt. Dieser lag über der Toleranzgrenze», sagt Hanspeter Krüsi.
Ein zweiter Test – wie das üblich wäre – konnte nicht durchgeführt werden, weil der Mann leicht verletzt war und ins Spital musste. Mit der Verfügung einer Blut- und Urinprobe durch die Staatsanwaltschaft habe die Polizei jedoch alle Beweise gesichert.
Negative Reaktionen aus der Bevölkerung
Im Polizeikorps habe es auf den Vorfall unterschiedliche Reaktionen gegeben, sagt Hanspeter Krüsi. Dass es auch aus der Bevölkerung Reaktionen gebe, sei verständlich.
In der Kommentarspalten des Blicks wird geäussert, dass der Mann als Führungsperson nicht mehr tragbar sei. Krüsi dazu: «Man hat als Polizist – egal auf welcher Stufe – eine Vorbildfunktion. Das ist so.»
Der Chef der Regionalpolizei ist bis auf Weiteres krankgeschrieben. Wie es mit ihm weitergeht, sei noch nicht entschieden. Für das personalrechtliche Verfahren sei nicht mehr die Kantonspolizei zuständig, sondern die nächste höhere Instanz, in diesem Fall das kantonale Departement.
Gleichzeitig läuft eine Strafuntersuchung durch die Staatsanwaltschaft und ein Administrativverfahren des Strassenverkehrsamts, wobei es um einen allfälligen Entzug des Führerausweises geht.