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Alkoholverkauf auf Autobahnen Ein Prosit auf der A1 wird möglich

Autobahnraststätten dürfen neu Alkohol ausschenken und verkaufen. Das Parlament wischt alle Sicherheitsbedenken weg.

Darum geht es: Der Verkauf und Ausschank von Alkohol auf Autobahnraststätten soll erlaubt werden. Dies verlangt eine Motion aus dem Nationalrat, welcher im Sommer mit 115:62 Stimmen zustimmte. Damit sollen diese Versorgungs-, Verpflegungs- und Beherbergungsbetriebe gleiche lange Spiesse im Wettbewerb erhalten wie etwa Tankstellenshops und Gaststätten in Autobahnnähe, die Alkohol verkaufen dürfen.

So stimmte der Ständerat: Die kleine Kammer hat am Mittwoch der Motion mit 26:14 Stimmen bei einer Enthaltung ohne Debatte zugestimmt. Damit wird ein Verbot aus den 1960-er Jahren aufgehoben. Der Ständerat folgte damit seiner Kommission, die unter anderem darauf hingewiesen hat, dass die Mehrheit der alkoholbedingten Unfälle innerorts und nicht auf Nationalstrassen passierten. Die Autofahrenden müssten ihre Selbstverantwortung auf allen Strassen wahrnehmen.

Ein Mahner: Claude Hêche (SP/JU) machte für die Kommissionsminderheit deutlich, dass es geradezu «zynisch» sei, die Verkehrssicherheit gegen den wirtschaftlichen Wettbewerb auszuspielen. Denn immer wenn eine Massnahme gegen den Alkoholkonsum am Steuer ausgesprochen worden sei, hätten sich die Unfallstatistiken verbessert. Jetzt aber versuchten gewisse Kreise, den Rückschritt mit den jahrelangen erfolgreichen Präventionsbemühungen zu rechtfertigen. Das Verbot habe bisher niemanden gestört, auch nicht den Bundesrat, der das Verbot 2013 bestätigt habe.

Das sagte die Verkehrsministerin: Bundespräsidentin Doris Leuthard rief die Ständevertreter auf, die Motion anzunehmen und damit Nationalrat und Bundesrat zu folgen. Das Verbot aus den 1960-er Jahren habe viele gute Dienste geleistet und sich bis zur Senkung des Promillegehalts als richtig erwiesen. Bis dahin habe es tatsächlich viele alkoholbedingte Unfälle gegeben. Das habe sich geändert. Gerade auch Junglenkerinnen und -lenker gingen heute sehr diszipliniert mit dem Thema um. Leuthard betonte, dass das Alkoholausschanks- und verkaufsverbot auf Rastplätzen bestehen bleibe. Diese dienen gemäss Nationalstrassenverordnung der kurzzeitigen Erholung der Strassenbenützer, wobei Kioske, Verkaufswagen oder Verkaufsstände bewilligt werden können. Massgebend sei ohnehin nicht die Verfügbarkeit, sondern der Umgang mit Alkohol, erklärte Leuthard. Das Geschäft geht nun an den Bundesrat.

Massgebend ist nicht die Verfügbarkeit, sondern der Umgang mit Alkohol.
Autor: Doris Leuthard Bundespräsidentin, Verkehrsministerin

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