8.5 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner zählt das Bundesamt für Statistik in der Schweiz derzeit. Sie alle haben eine Postadresse, registriert sind sie bei ihren Gemeinden oder auch in ihren Kantonen. Sobald aber andere Kantone oder der Bund eine Adresse suchen, wird es kompliziert, etwa wenn eine Person mehrfach von Kanton zu Kanton umgezogen ist.
Grundsätzlich ist die Transparenz persönlicher Daten zuhanden der Behörden immer ein Anlass für eine gewisse Skepsis.
Der Bundesrat möchte deshalb eine nationale Adressdatenbank mit den wichtigsten Eckdaten jedes Einwohners und jeder Einwohnerin schaffen. Festgehalten werden sollen Name, Adresse, Geschlecht, Geburtsdatum, Datum von Zuzug und Wegzug. Die Abfrage soll mit der AHV-Nummer erfolgen.
Zugriff auch für Versicherungen?
Zugriff auf dieses Register hätten Verwaltungen, aber auch Dritte wie zum Beispiel Krankenkassen, Unfallversicherungen, Ausgleichskassen oder Pensionskassen. Das kann zum Beispiel für eine Verwaltung nützlich sein, die von einem Einwohner genau herausfinden will, wo er wie viel Wehrpflicht-Ersatzabgabe schuldet. Auch einer Krankenkasse, die einer Versicherten eine Rechnung schicken will, welche ihren Umzug nicht gemeldet hat, wäre geholfen.
Gemeinden und Städte könnten ebenfalls profitieren, sagt der Präsident des Städteverbands, der FDP-Nationalrat Kurt Fluri. Er ist aber auch Präsident der Staatspolitischen Kommission, die sich um Datenschutzfragen kümmert und sagt: «Grundsätzlich ist die Transparenz persönlicher Daten zuhanden der Behörden immer ein Anlass für eine gewisse Skepsis.»
Zumindest die Kommerzialisierung muss verunmöglicht werden.
Das Interesse von Verwaltungen oder Krankenkassen müsse abgewogen werden gegenüber dem Interesse der Einwohnerinnen und Einwohner. Fluri wünscht sich vor allem etwas: «Zumindest die Kommerzialisierung, das Geschäftemachen mit diesen Daten, muss verunmöglicht werden. Sonst hat diese Vorlage einen schweren Stand.»
Datenschützer eingeladen
Der Bundesrat beruhigt: Wer in der neuen Adressdatenbank recherchiert, soll dies nur tun dürfen, wenn er dafür einen gesetzlichen Auftrag hat. Die Einwohnerinnen und Einwohner wiederum haben eine gewisse Kontrollmöglichkeit. Sie könnten nachfragen, wer wann nach ihren Daten suchte. Zudem könnte mit Stichproben untersucht werden, ob einzelne Datenabfragen wirklich den Regeln entsprachen.
Dem Präsidenten der Staatspolitischen Kommission, Kurt Fluri, reicht das noch nicht. Seine Kommission tagt ab kommendem Donnerstag und beugt sich unter anderem übers Datenschutzgesetz. Dafür hat sie den Eidgenössischen Datenschützer eingeladen. Ihm werde die Kommission nun gleich auch Fragen zur vorgesehenen zentralen Adressdatenbank stellen, kündigt Fluri an.