Zum Inhalt springen

Header

Audio
Pensionskassengeld für die Sozialhilfe: Betroffene bleiben in Armutsspirale
Aus Espresso vom 23.11.2020. Bild: imago
abspielen. Laufzeit 7 Minuten 12 Sekunden.
Inhalt

Altersbatzen für Sozialhilfe «Kässeli-Politik» auf dem Buckel von Bedürftigen

Gemeinden verlangen von Bedürftigen, ihre berufliche Vorsorge aufzulösen und damit die bezogene Sozialhilfe zurückzuzahlen. Durch diese Praxis bleiben Betroffene in der Armutsspirale gefangen. Ihr Leben lang.

Ein Leben in Armut ist bitter. Aus gesundheitlichen Gründen musste Rita Kuhn (Name geändert) eines Tages ihre Arbeit als Kassiererin aufgeben und war fortan auf Sozialhilfe angewiesen. Will heissen: Jeden Rappen zweimal umdrehen, keine Extras wie auswärts essen, keine Ferien.

Nach ihrer Pensionierung sollte es besser gehen. Dann würde Rita Kuhn von ihrer AHV und der Rente der Pensionskasse leben und wäre unabhängig von staatlicher Unterstützung. Schliesslich hat sie während eines grossen Teils ihres Erwerbslebens ihre Beiträge eingezahlt.

Gemeinde will halbes Altersguthaben einkassieren

Doch zwei Jahre vor ihrer Pensionierung wird Rita Kuhn auf die Gemeinde zitiert. «Man erklärte mir, ich könne mein Pensionskassengeld vorzeitig beziehen und wäre dann nicht mehr von der Sozialhilfe abhängig», erzählt sie im SRF-Konsumentenmagazin «Espresso».

Was im ersten Moment sinnvoll tönt, verbirgt eine fragwürdige Absicht der Gemeinde: Kuhn sollte mit diesem Geld ihre Sozialhilfeschulden zurückzahlen. Konkret: Von ihrem Rentenguthaben wäre der Frau gerade einmal die Hälfte geblieben, rund 66'000 Franken.

Auf Ergänzungsleistungen angewiesen

Als Folge hätte Rita Kuhn nach der Pensionierung sofort Ergänzungsleistungen beziehen müssen, wäre also wieder auf staatliche Unterstützung angewiesen. Mit einem Unterschied: Für Sozialhilfe müssen die Gemeinden aufkommen, Ergänzungsleistungen werden von Bund und Kantonen finanziert.

Durch den vorzeitigen Rentenbezug muss die Gemeinde keine Sozialhilfe mehr leisten. Dafür werden später Bund und Kantone zur Kasse gebeten.

Pensionskassengelder dienen der Absicherung im Alter.
Autor: Tobias HobiAnwalt UFS

Zulässig ist, wenn Gemeinden von auf Sozialhilfe angewiesenen Menschen verlangen, dass sie ihr Altersguthaben bereits vor der ordentlichen Pensionierung beziehen, um von diesem Geld und unabhängig von Sozialhilfe zu leben.

Experten: «Ungesetzlich» und «zweckwidrig»

Experten kritisieren aber, dass Bedürftige wie Rita Kuhn in einzelnen Kantonen die vorher bezogene Sozialhilfe aus diesem Altersguthaben zurückzahlen sollen. Dieses Vorgehen widerspreche der Sozialhilfegesetzgebung und den Richtlinien der Konferenz für Sozialhilfe (Skos).

Zudem muss bezogene Sozialhilfe nur dann zurückbezahlt werden, wenn Betroffene durch eine Erbschaft oder einen Lottogewinn zu neuem Vermögen gekommen sind.

«Pensionskassengelder dienen der Absicherung im Alter», sagt Tobias Hobi, Anwalt bei der unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferecht. Aus diesen Geldern Sozialhilfeschulden zurückzufordern sei «ungesetzlich» und «zweckwidrig». Das Verschieben Bedürftiger von der Sozialhilfe zu den Ergänzungsleistungen ist für Hobi eine «unwürdige Kässeli-Politik auf dem Buckel der Betroffenen».

Audio
Gemeinden plündern Altersguthaben von Menschen in Armut
aus Espresso vom 24.11.2020. Bild: keystone/symbolbild
abspielen. Laufzeit 5 Minuten.

Verfügung angefochten

Der UFS-Anwalt hat die Verfügung der Gemeinde gegen Rita Kuhn angefochten. Ein Jahr ist inzwischen vergangen, ohne dass Hobi einen Entscheid oder nur eine Antwort bekommen hätte. Dem Anwalt sind weitere solcher Fälle bekannt. «Wir bekommen fast immer recht, wenn wir eine solche Verfügung anfechten», sagt er.

Dass ihr Vorgehen rechtlich auf dünnen Beinen steht, dürfte den Gemeinden bekannt sein. Ein grosses Risiko gehen sie trotzdem nicht ein. Betroffene kennen ihre Rechte meist nicht.

Espresso, 30.11.2020, 08:13

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel

Nach links scrollen Nach rechts scrollen

60 Kommentare

Navigation aufklappen Navigation zuklappen
  • Kommentar von Ueli Lang  (Wochenaufenthalter)
    @F.Tobler
    Die Steuerkurve ist immer steigend und zwar zuerst konkav und dann konvex. Sprich ein höheres Einkommen bezahlt immer mehr an Einkommensanteil Steuern, als ein tieferes! Alles andere ist nichts anderes als Fakenews. Grund dafür ist Art. 127 Abs, 2 der Bundesverfassung, der insbesondere auch mathematisch die Stetigkeit der Funktion bedingt! Die Aussage von Linearität und sinkenden Steuerfunktionen ist daher falsch. Was sinken kann ist die Zunahme der Steigung der Progressionsfunktion.
  • Kommentar von Daniel Dreier  (Daniel Dreier)
    Ganz einfach: Neuausbildung für 10-15'000 Franken finanzieren das die Frau auch mit schlechte Gesundheit Geld verdienen kannst. Heute sind die alle meiste Jobs längst nich physisch anspruchsvoll. Weiterbildung sollte das alle erste Schritt sein. Ich habe viele Freunden die seit Jahrzehnten Sozialhilfe oder IV beziehen, die mit die richtige Ausbildung ganz einfach für sich selbst aufkommen könnte. Wäre eine grössere Investition am Anfang, aber langfristig eine riesen Ersparniss.
    1. Antwort von Angela Nussbaumer  (Angela N.)
      Aha, Daniel Dreier, Ihren Kommentar finde ich gelinde gesagt einen Witz, einen schlechten Witz. Aus Ihren Worten spricht die pure Ignoranz und Selbstherrlichkeit. Träumen Sie weiter, Sie wüssten es besser, als die IV, hätten mehr Überblick über die Situation in der Arbeitswelt unseres Landes.
      Schon mal davon gehört, dass Bewerber eine "nicht anspruchsvolle" Stelle nicht bekommen, weil sie überqualifiziert sind? Nein, haben Sie nicht, denke ich mir.
  • Kommentar von Mark R. Koller  (Mareko)
    Leider hatte ich diesen "Kässeli-Irrsinn" zwischen Sozialamt (SKOS), PK, IV, EL usw. selbst und in meiner sozialen Umgebung zur Genüge erlebt. Elendlich und beschämend, dass unschuldig in Not geratene Menschen dermassen gegängelt und erniedrigt werden. Für mich habe ich die Entscheidung gezogen und war vor diesen Zuständen aus meiner Ex-Heimat geflohen, so weit weg, weiter geht nicht. Mit meiner sehr kleinen AHV ab Januar 2021 (40 Jahre gearbeitet) kann ich hier überleben, in der Schweiz nicht.