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AHV-Beitragslücken können die Rente empfindlich drücken
Aus Espresso vom 02.07.2020. Bild: Keystone
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Altersvorsorge AHV-Beitragslücken können die Rente empfindlich drücken

Für jedes Jahr, in denen keine AHV-Beiträge einbezahlt werden, wird die Rente gekürzt. Wie stopft man solche Lücken?

Es dauert noch fünf Jahre, bis er pensioniert wird: Ein Hörer des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso» aus dem Kanton Baselland bestellt deshalb bei der kantonalen SVA einen Auszug seines AHV-Kontos. So ein Auszug lässt sich unkompliziert online bestellen, er wird dann ausgedruckt verschickt. Darauf entdeckt er, dass ein früherer Arbeitgeber fehlt. Dieser hat also keine AHV-Beiträge einbezahlt.

Unter Umständen mehrere 100 Franken weniger pro Monat

Eine oder mehrere Lücken bei den Beitragszahlungen an die Ausgleichskassen können sich fatal auswirken: «Beitragslücken können zu Rentenkürzungen bis ans Lebensende führen», sagt Andreas Dummermuth, Präsident der Konferenz der kantonalen Ausgleichkassen. Je nachdem könne das eine Kürzung von mehreren 100 Franken im Monat ausmachen. Über die Jahre läppert sich also ein schmerzhafter Verlust zusammen.

Ein paar mögliche Ursachen von Beitragslücken

  • Ein Arbeitgeber hat es versäumt, die Beiträge der Ausgleichkasse abzuliefern
  • Ein längerer Auslandaufenthalt
  • Beim Studium ging vergessen, sich bei der AHV anzumelden
  • Viele und kurze Einsätze bei verschiedenen Arbeitgebern (Löhne unter 2300 Franken sind beitragsfrei)

Wie lassen sich die Lücken stopfen?

  • Einer oder mehrere Arbeitgeber fehlen auf dem Auszug: Hier mache man sich mit Vorteil auf die Suche nach den damaligen Lohnausweisen oder Steuerunterlagen, rät Vermögensberater Andreas Lichtensteiger von der Vermögenspartner AG. «Wenn man dann nachweisen kann, dass man in dieser Zeit erwerbstätig war und die AHV-Beiträge effektiv vom Lohn abgezogen wurden, werden die Beiträge nachträglich von der Ausgleichskasse gutgeschrieben.»
  • Auslandaufenthalt: Man sollte sich der freiwilligen AHV anschliessen während dieser Zeit. Dies sei aber nur möglich, wenn man sich ausserhalb des EU-/EFTA-Raumes aufhalte, so Lichtensteiger. In EU-/EFTA-Ländern müsse man sich im Aufenthaltsland anmelden. Unter Umständen bekomme man dann später auch zusätzlich eine Rente aus dem Ausland.
  • Beitragslücken selbstverschuldet (z.B. während dem Studium/Auslandaufenthalt vergessen): Innerhalb einer Frist von fünf Jahren kann man die fehlenden Jahre noch nachzahlen. Danach ist das nicht mehr möglich. Vermögensberater Lichtensteiger erwähnt noch die Möglichkeit, die Lücke «mit Jugendjahren» zu schliessen: Wer schon vor 21 gearbeitet und AHV-Beiträge entrichtet habe, der könne auch später noch ein Jugendjahr verwenden, um die Lücke zu schliessen. Grundsätzlich ist man ab dem 17. Lebensjahr beitragspflichtig, sofern man dann schon einen Lohn erhält, spätestens aber ab dem 21. Altersjahr.

Rentenprognose bringt auch Klarheit

Wer nicht mehr weit vor der Pensionierung steht, der kann auch eine Rentenprognose machen lassen. Bei jenem «Espresso»-Hörer hat sich gezeigt, dass er die maximale Rente erhält, Lücke hin oder her. Dies, weil er damals unter 21-jährig war.

Lassen Sie sich von Ihrer Ausgleichskasse beraten!

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Die Ausgleichskassen empfehlen, dass man alle paar Jahre einen Auszug aus dem persönlichen AHV-Konto bestellt, um zeitnah auf allfällige Lücken reagieren zu können. Je nach Lebenslauf und der Anzahl Stellenwechsel sei so ein Auszug für den Laien unter Umständen schwer zu verstehen, sagt Andreas Dummermuth von der Ausgleichskassen-Konferenz. Sein Tipp: «Melden Sie sich bei der Ausgleichskasse und lassen Sie sich das erklären. Das ist kostenlos und individuell.»

Espresso, 02.07.20, 08:13 Uhr

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