- Die Bundesanwaltschaft (BA) erwägt, gegen Moritz Leuenberger eine Untersuchung wegen Amtsgeheimnisverletzung einzuleiten.
- Der alt Bundesrat hatte in einem Zeitungsinterview gesagt, die Schweiz habe bei Geiselnahmen Lösegelder bezahlt.
Die BA hat beim Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) einen Antrag für eine Strafuntersuchung eingereicht. Einen entsprechenden Bericht der Tamedia-Zeitungen hat die Bundesanwaltschaft bestätigt. Bis zu einem Entscheid des EJPD äussere sich die BA vorläufig nicht weitergehend in diesem Zusammenhang, hiess es.
Am 7. Februar hatte der 74-jährige alt Bundesrat der «NZZ am Sonntag» gesagt: «Kommt eine Geisel frei, ist wohl meist bezahlt worden.» Und weiter: «Aber da steht nicht ‹Lösegeld› auf dem Einzahlungsschein, sondern da werden irgendwo Spesen abgebucht», sagte der Jurist und SP-Politiker.
Offiziell hiess es bislang beim Schweizer Aussendepartement, dass man kein Lösegeld bezahle, um Geiseln freizubekommen.
Auf die Frage, wann er nicht die Wahrheit gesagt habe, antwortete Leuenberger: «Wir haben stets verneint, für die Befreiung von Geiseln Lösegelder bezahlt zu haben.» Dies sei aus gutem Grund geschehen, weil die Schweiz damit Nachahmer und weitere Geiselnahmen habe verhindern wollen.
«Erklärt man dieses Verhalten der Öffentlichkeit, wird dies als legitime Lüge akzeptiert», sagte Leuenberger. Lügen hätten einen Platz in der Gesellschaft. «Die Lüge ist ein soziales Schmierfett, oder sie kann berechtigte Interessen von Dritten schützen. Stets auf die Wahrheit zu pochen, kann manchmal grösseren Schaden anrichten, als zu lügen», führte er weiter aus.