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Dschihad-Reisende verurteilt
Aus Tagesschau vom 15.12.2017.
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An der Grenze verhaftet Letzte Etappe einer gescheiterten Reise in den Dschihad

  • Zum ersten Mal steht eine Frau in der Schweiz wegen einer geplanten Dschihad-Reise vor dem Bundesstrafgericht. Ihr drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.
  • Die heute 31-jährige Winterthurerin, die radikal-islamistische Positionen vertritt, wollte sich zusammen mit ihrem damals vierjährigen Sohn der Terrormiliz IS anschliessen.
  • Ihr wird der Verstoss gegen das Bundesgesetz über das Verbot der terroristischen Gruppierungen «Al Kaida» und «Islamischer Staat» vorgeworfen. Wann das Urteil fallen wird, ist noch offen.
  • Die Staatsanwaltschaft fordert 24 Monate Freiheitsstrafe unbedingt. Die Verteidigung hingegen plädiert für einen Freispruch.

Zum Prozessauftakt

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SRF-Korrespondent Alexander Grass verfolgt den Prozess vor Ort. Was die Beschuldigte erwarte, sei schwierig zu sagen. Die Anklageschrift sei nicht sehr erhellend, was die persönlichen Umstände, die zur Tat führten, angehe. «Das letzte Kapitel wird wohl am Bundesstrafgericht in Bellinzona geschrieben.»

Die junge Frau versuchte nach Raqqa in Syrien zu gelangen, als die Stadt noch ein IS Hauptquartier war. Mittlerweile ist der sogenannte Islamische Staat (IS) aus der Stadt vertrieben worden. Gemäss Anklageschrift soll die Frau sich über das Internet radikalisiert haben. Ende 2015 habe sie dann in Ägypten ihre ganze Habe verkauft, um mit dem daraus erzielten Geld ihre Reise nach Syrien zu finanzieren. Dort wollte sie sich mit ihrem Sohn dem IS anschliessen.

Von Ägypten aus reiste sie illegal nach Griechenland. Anschliessend wollte sie über die Türkei nach Syrien gelangen. Die griechischen Behörden hinderten sie an der Weiterreise. Trotzdem habe sie zwei weitere Male versucht, nach Syrien zu gelangen, schreibt die Bundesanwaltschaft in ihrer Anklageschrift.

Audio
Dschihadistin vor Gericht: Anklageschrift nicht erhellend
aus SRF 4 News aktuell vom 15.12.2017.
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 12 Sekunden.

Strafmass von maximal fünf Jahren

Bei ihrer Einreise in die Schweiz im Januar 2016 wurde sie am Flughafen Zürich verhaftet. Sie wurde in der Folge auf freien Fuss gesetzt, musste aber ihren Pass abgeben und sich wöchentlich bei der Polizei melden.

Die Frau, die mit einem Ägypter verheiratet war, war Ende 2009 zum Islam konvertiert. Sie ist wegen des Verstosses gegen das Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen «Al Kaida» und «Islamischer Staat» und verwandter Organisationen angeklagt. Die Höchststrafe wären fünf Jahre Haft.

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