Das Opfer: ein 26-jähriger Zürcher. Der Tatverdächtige: ein 40-jähriger Kosovare. Der Angriff vom Montagabend ist der jüngste Fall in einer Reihe von Beleidigungen, Drohungen und Tätlichkeiten gegen Jüdinnen und Juden in der Schweiz.
Gemäss einem Bericht des «SonntagsBlick» zeigt ein Foto den Mann früher in einer türkischen Moschee in Zürich, den Zeigfinger erhoben – im Islam ein Bekenntnis zur Einzigartigkeit Allahs. Online habe er kaum Spuren hinterlassen, so die Zeitung. Zu finden seien teils wirre Postings und Fotos scheinbar zufälliger Orte, sowie eines der Israelitischen Cultusgemeinde Zürich.
Kontakte zu terroristischen Gruppen sind gemäss Recherchen von SRF nicht bekannt. Das dürfte der Grund sein, weshalb die Bundesanwaltschaft – im Gegensatz zum Fall der Frau, die in Bellinzona mit einem Messer gedroht und «Allahu Akbar» geschrien hat – nicht für die Strafverfolgung zuständig ist.
Laut Stadtpolizei Zürich war der Tatverdächtige «ohne festen Wohnsitz» in der Schweiz. Das Migrationsamt des Kantons Zürich schrieb: «Seit Jahren» habe man alles unternommen, «um gegen diesen Kosovaren ausländerrechtlich durchzugreifen».
Kantonales Migrationsamt will den Beschuldigten rasch «ausser Landes schaffen»
Das zürcherische Migrationsamt schildert die Vorgeschichte so:
- «Bereits vor einigen Jahren» habe das Amt ihn aus der Schweiz weggewiesen. Dagegen hat der Kosovare rekurriert und gelangte ans Bundesverwaltungsgericht.
- Das Bundesverwaltungsgericht ordnete eine vorläufige Aufnahme an. Das kann dann erfolgen, wenn der Vollzug unzumutbar ist, etwa aus gesundheitlichen Gründen.
- Der Kosovare habe die Schweiz zwischenzeitlich verlassen, schreibt das Migrationsamt des Kantons Zürich.
- «Jetzt endlich» habe das SEM das Erlöschen der vorläufigen Aufnahme festgestellt. Sobald dieser Entscheid rechtskräftig sei, werde man den Mann «ausser Landes schaffen».
Grund für die vorläufige Aufnahme dürften psychische Probleme des Mannes gewesen sein. In einem Urteil von 2019, das mehrere Medien dem heute Beschuldigten zuordnen, heisst es, er leide unter paranoider Schizophrenie und einer zerebralen Störung, beziehe eine volle Invalidenrente.
Der Vollzug der Wegweisung sei nicht zumutbar, weil er im Kosovo nicht adäquat behandelt werden könne. Sein Interesse am Verbleib in der Schweiz sei höher einzustufen als das «nicht unerhebliche öffentliche Interesse an seiner Fernhaltung».
Hinweise auf wiederholte Delikte seit der Jugendzeit
Beim Angriff am Montagabend hat der Tatverdächtige sein Opfer wahrscheinlich zufällig ausgewählt, aber offensichtlich deshalb, weil der jüdisch-orthodoxe Zürcher äusserlich als jüdisch zu erkennen war. Er habe sich wiederholt beleidigend und antisemitisch geäussert, auch in Anwesenheit der Polizisten, schrieb die Stadtpolizei.
Der Mann ist gemäss Stadtpolizei Zürich «polizeilich bekannt». Gemäss Recherchen hat er ein längeres Vorstrafenregister, darunter Diebstähle und Gewalt.
Wie sich der Tatverdächtige äussert, ist nicht bekannt. Das Strafverfahren ist offen.
Dieser Artikel wurde am 5.02.2026 erstmals veröffentlicht und am 6.02. und 8.02.2026 aufgrund neuer Rechercheerkenntnisse aktualisiert.