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Angriff gegen Juden Verdächtiger Kosovare wurde weggewiesen – blieb aber in Schweiz

Der Mann, der am Montag mitten in Zürich einen orthodoxen Juden mutmasslich angegriffen und verletzt hat, ist mehrfach vorbestraft und sollte gemäss den Migrationsbehörden des Kantons Zürich die Schweiz längst verlassen haben. Doch die Verfahren zogen sich offenbar über mehrere Jahre hin.

Erneut ein Angriff gegen einen Menschen, der als jüdisch erkennbar ist und deshalb auf offener Strasse mit Schlägen attackiert wurde: Es ist der jüngste Fall in einer ganzen Reihe von Beleidigungen, Drohungen und Angriffen gegen Jüdinnen und Juden in der Schweiz.

Das Opfer: Ein 26-jähriger Zürcher. Der Tatverdächtige: Ein 40-jähriger Kosovare.

Person mit traditionellem Hut auf einem Spaziergang durch sonnenbeschienene Stadtstrasse.
Legende: Laut Angaben des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebundes (SIG) sind antisemitische Angriffe nicht nur zahlreicher geworden, sondern hätten auch eine zunehmende Intensität bis hin zu physischen Verletzungen. KEYSTONE/Michael Buholzer/Symbolbild

Die Stadtpolizei hatte geschrieben, der Mann sei «ohne festen Wohnsitz» in der Schweiz. Was das bedeutet, zeigen nun Recherchen von SRF. «Seit Jahren» habe man alles unternommen, «um gegen diesen Kosovaren ausländerrechtlich durchzugreifen», schreibt das Migrationsamt des Kantons Zürich auf Anfrage von SRF.

Kantonales Migrationsamt will den Beschuldigten rasch «ausser Landes schaffen»

Mit dem Kosovaren sind die Schweizer Migrationsbehörden seit Jahren beschäftigt. Das Migrationsamt des Kantons Zürich hat die längere Vorgeschichte nachgezeichnet:

  • «Bereits vor einigen Jahren» habe das Amt ihn aus der Schweiz weggewiesen. Dagegen hat der Kosovare offensichtlich rekurriert und gelangte ans Bundesverwaltungsgericht.
  • Das Bundesverwaltungsgericht ordnete eine vorläufige Aufnahme an. In der Regel erfolgt dies, wenn der Vollzug der Wegweisung als unzulässig (Verstoss gegen Völkerrecht), unzumutbar (konkrete Gefährdung der Ausländerin oder des Ausländers) oder unmöglich (vollzugstechnische Gründe) ist, wie es auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration heisst. Die Gründe im konkreten Fall sind nicht bekannt, das SEM äussert sich dazu nicht.
  • Der Kosovare habe die Schweiz zwischenzeitlich verlassen, schreibt das Migrationsamt des Kantons Zürich.
  • «Jetzt endlich», so schreibt das Migrationsamt, habe das SEM das Erlöschen der vorläufigen Aufnahme festgestellt. Sobald dieser Entscheid rechtskräftig sei, werde man den Mann «ausser Landes schaffen».

Untersuchungshaft für Beschuldigten beantragt

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Nach der Festnahme des Tatverdächtigen am Montagabend durch die Stadtpolizei Zürich hat die Staatsanwaltschaft am Mittwoch beim Zwangsmassnahmengericht einen Antrag auf Anordnung von Untersuchungshaft gestellt. Die Staatsanwaltschaft führt gegen ihn ein Strafverfahren wegen Verdachts auf ein Delikt gegen Leib und Leben.

Der Mann ist gemäss Stadtpolizei Zürich «polizeilich bekannt». Gemäss Recherchen von SRF hat der Kosovare ein längeres Vorstrafenregister, darunter Diebstähle und Einbrüche. Mit extremistischen Äusserungen sei er bislang aber nicht aufgefallen, ist zu vernehmen. Auch sind gemäss mehreren Quellen keine Kontakte zu terroristischen Gruppen bekannt. Das dürfte der Grund sein, weshalb die Bundesanwaltschaft – im Gegensatz zum Fall der Frau, die in Bellinzona mit einem Messer gedroht und «Allahu Akbar» geschrien hat – nicht für die Strafverfolgung zuständig ist.

Hinweise auf psychische Probleme des Tatverdächtigen

Der Tatverdächtige wird von verschiedenen Quellen als Kleinkrimineller beschrieben, der mal in der Schweiz, mal länger im Ausland gelebt habe, und wohl teilweise obdachlos gewesen sei in der Schweiz. Manche sprechen von psychischen Problemen und starkem Alkoholkonsum. Sein Opfer habe er wahrscheinlich zufällig ausgewählt, aber offensichtlich deshalb, weil der jüdisch-orthodoxe Zürcher äusserlich als jüdisch zu erkennen war. Er habe sich wiederholt beleidigend und antisemitisch geäussert, auch in Anwesenheit der Polizisten, schrieb die Stadtpolizei. 

Wie sich der Tatverdächtige zum Angriff äussert, ist nicht bekannt. Das Strafverfahren ist offen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Schweiz Aktuell, 3.2.2026, 19 Uhr;weds

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