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Grenzwert für GVO soll angepasst werden
Aus Nachrichten vom 03.05.2019.
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Anpassung an EU-Recht Mehr Gentech in «gentechfreien» Lebensmitteln

  • Der Bund will die Vorschriften für Lebensmittel mit gentechnisch veränderten Organismen lockern.
  • Sie sollen den technischen Gegebenheiten und auch dem EU-Recht angepasst werden.
  • Die Änderungsvorschläge sind bis zum 26. August in der Vernehmlassung.

GVO – gentechnisch veränderte Organismen. Diese wollen viele Konsumentinnen und Konsumenten möglichst gar nicht auf ihrem Teller haben.

Doch wo in der Etikette «gvo-frei» drauf steht, kann halt doch GVO drin sein im Produkt. Denn: unverändertes und verändertes Soja zum Beispiel lassen sich bei Transport und Verarbeitung nicht immer ganz sauber trennen. 20 GVO-Sojabohnen reichten aus, um eine GVO-freie Fracht von 20 Tonnen konventioneller Soja so zu verunreinigen, dass sie weggeworfen werden müssten, schreibt das Departement des Innern.

Nicht nur Lebens-, auch Futtermittel betroffen

Nun sollen Lebensmittel in der Schweiz als «gvo-frei» zugelassen werden können, wenn die Spuren von gentechnisch veränderten Organismen nicht mehr als ein halbes Prozent ausmachen, und das Produkt in der EU zugelassen ist.

Lockern will der Bund auch die Vorschriften für Futtermittel. Zusätze wie Vitamin B12 seien für die Tiere essentiell – sie gebe es aber heute nicht mehr in Gentechnik-freier Qualität, schreibt der Bund.

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