- Der Bundesrat gibt ein neues Berechnungsmodell für IV-Renten in die Vernehmlassung. Es würde für Betroffene zu höheren Renten führen.
- Die hypothetischen Löhne, auf denen manche Berechnungen für Renten basieren, wurden als zu hoch erkannt. Deshalb schlägt der Bundesrat vor, sie pauschal um 10 Prozent zu kürzen.
- Gemäss einer groben Schätzung werden für die IV Mehrkosten von 85 Mio. Franken pro Jahr erwartet.
Die Bestimmung des Invaliditätsgrades von Versicherten, bei welchen kein Vergleich des effektiven Einkommens vor und nach der Invalidität möglich ist, soll verbessert werden.
Die Problematik, dass bei der Einschätzung des hypothetischen Einkommens von zu hohen Ansätzen ausgegangen wurde, ist dem Parlament und dem Bund bekannt. Mit der seit 2022 geltenden IV-Reform wurde diese Fehlberechnung bereits teilweise behoben.
Zur umfassenden Korrektur sieht der Bundesrat mit der vorliegenden Änderung der IV-Verordnung nun vor, dass das hypothetische Einkommen gemäss Lohnerhebungsdaten des BFS mit einer pauschalen Reduktion von zehn Prozent in die Vergleichsrechnung einbezogen wird. Damit erhalten die Betroffenen Anspruch auf eine höhere Rente.
Dieser Ansatz von zehn Prozent beruht auf der Einschätzung einer Studie von 2021 des Büros BASS. Es basiert auf anerkannter statistischer Methodik, berücksichtigt den Forschungsstand, ist praktikabel und kann ohne umfangreiche regelmässige Anpassungen bereits auf Anfang 2024 umgesetzt werden.
Renten müssten revidiert werden
Wird die Verordnung entsprechend geändert, wird die Neuerung in allen neuen Rentenfällen angewendet, sofern die invaliden Personen kein Einkommen erzielen. Entsprechende bereits laufende Renten müssen die IV-Stellen innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten der neuen Regeln revidieren. Dies betrifft nur die grob geschätzt 30'000 Rentnerinnen und Rentner ohne Invalideneinkommen, die nicht bereits eine ganze Rente erhalten.