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Antisemitismus auf Facebook Bundesrichter geben Facebook Recht

Facebook Schweiz muss keine Daten herausgeben. Die Begründung: Ihr gehören die vom Kläger geforderten Daten gar nicht.

  • Die Waadtländer Staatsanwaltschaft kann Facebook Schweiz nicht zwingen, die Daten eines mutmasslich in der Schweiz eröffneten Facebook-Kontos herauszugeben.
  • Die Urteilsbegründung: Facebook Schweiz ist nicht die Inhaberin der vom Kläger geforderten Informationen und könne also auch nicht zur Herausgabe gezwungen werden. Der Konzern in der Schweiz sei bloss für Marketing und Support zuständig.
  • Die Staatsanwaltschaft müsse die Daten stattdessen von Facebook Irland fordern, weil diese Firma Vertragspartner von Usern ausserhalb der USA und Kanada sei.
  • Facebook Schweiz hatte Beschwerde erhoben. Erst erfolglos vor dem Kantons-, dann erfolgreich vor Bundesgericht.
  • Dies, weil die Waadtländer Staatsanwaltschaft gegen die Firma ein Strafverfahren wegen Verleumdung, übler Nachrede und Beschimpfung eröffnet und verfügt hatte, dass diese Identität und User-Daten eines Kontoinhabers herausgebe.
  • Im Vorfeld der Verfügung hatte ein belgischer Journalist Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht. Er hatte geltend gemacht, dass jemand unter Pseudonym auf Facebook antisemitische Äusserungen gegen ihn gepostet habe.

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