- Gegen einen Chorherrn der Kongregation vom Grossen St. Bernhard ist bei der Walliser Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige wegen sexuellen Missbrauchs eingereicht worden.
- Die mutmasslichen Taten liegen mehr als dreissig Jahre zurück und sind verjährt.
Der Propst des Chorherrenstifts vom Grossen Sankt Bernhard habe im Februar dieses Jahres eine Strafanzeige eingereicht, bestätigte Nicolas Dubuis, Generalstaatsanwalt des Kantons Wallis, einen Bericht der Zeitungen «Le Nouvelliste» und «La Liberté».
Vorsorgliche Massnahmen wurden vom Vatikan bereits ergriffen, der Kanoniker nimmt gegenwärtig keine priesterlichen Aufgaben mehr wahr.
Propst Jean-Michel Girard sagte, dass er, wie es das Protokoll vorschreibe und auch dann, wenn die Taten verjährt seien, die Anzeige der Klägerin an die Kirche weitergeleitet und bei der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige wegen sexuellen Missbrauchs einer Person eingereicht habe. Diese sei zum Zeitpunkt der mutmasslichen Taten wahrscheinlich minderjährig gewesen.
Konsequenzen trotz Verjährung möglich
Der Propst zeigte den Fall auch in Rom an. Auch wenn die mutmasslichen Taten mehr als dreissig Jahre zurückliegen, werde ein Entscheid getroffen, der für den Chorherren Konsequenzen haben könnte. So könnte dem katholischen Kirchenmann beispielsweise sein Status als Geistlicher entzogen werden. «Vorsorgliche Massnahmen wurden vom Vatikan bereits ergriffen, der Kanoniker nimmt gegenwärtig keine priesterlichen Aufgaben mehr wahr», sagte der Propst weiter.